Prozess in Landshut:14 Jahre für dreifache Kindstötung

Sie habe für sie keine Zukunft gesehen: Im Familiendrama mit drei toten Kindern hat das Landgericht Landshut die Mutter zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Auch die schweren Kopfverletzungen habe sie ihnen zugefügt. Wann, konnte das Gericht allerdings nicht klären.

Wegen Mordes und Totschlags an ihren drei Kindern muss die 39-jährige Bianca T. aus Oberbayern für 14 Jahre ins Gefängnis.

Die Angeklagte aus Freising hatte gestanden, vor gut einem Jahr ihre sechsjährige Tochter und die vier Monate alten Zwillinge erstickt zu haben. Anschließend legte sie die leblosen Kinder in den Kofferraum ihres Wagens, raste auf die Autobahn und verursachte bei Unterschleißheim nördlich von München absichtlich einen Unfall. Die Frau überlebte schwer verletzt.

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Landshut, Gisela Geppert, verurteilte Bianca T. wegen Mordes an ihrer sechsjährigen Tochter. Hier sei das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben. Auf Totschlag entschied das Gericht im Fall der Zwillinge. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes können Säuglinge nicht arglos sein, ihre Wehrlosigkeit kann also auch nicht bewusst und damit heimtückisch ausgenutzt werden.

Die Frau habe sich selbst töten wollen und für ihre Kinder keine Zukunft gesehen, sagte die Richterin. Es gebe "nicht die geringsten Zweifel" daran, dass Bianca T. ihren Kindern auch die festgestellten schweren Kopfverletzungen zugefügt habe. Nicht mehr nachzuvollziehen sei, ob das vor oder nach dem Ersticken geschehen sei.

Wegen einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit der Frau zur Tatzeit verzichtete das Landgericht auf die Verhängung der Höchststrafe von 15 Jahren. Ein Gutachter hatte ausgesagt, es sei nicht auszuschließen, dass die Mutter zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre und sechs Monate gefordert.

Zu Gunsten der Angeklagten wertete die Richterin, dass sie nicht vorbestraft ist und außerdem in ihrer umfassenden Aussage das Mordmerkmal Heimtücke implizit eingeräumt habe. Dies hätte man ohne die Aussage nicht nachweisen können.

Alle Beteiligten haben das Urteil angenommen und verzichten darauf, Rechtsmittel einzulegen. Damit ist es sofort rechtskräftig.

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