Prozess:Hellseher als Scharlatan tituliert

Pressekammer des Landgerichts weist Schmerzensgeld-Klage ab

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Er gehört zu den größten Scharlatanen im TV." Daniel Kreibich nennt sich selbst Europas Star-Hellseher, Medium und Life-coach. Und er hält sich für höchst seriös. Von Bild Online als Scharlatan bezeichnet zu werden, der in einer "irren esoterischen Welt" lebe, empfindet der 31-Jährige als Beleidigung und vor allem als unwahre Tatsachenbehauptung. Er, der regelmäßig bei Astro TV, RTL und NTV zu sehen ist, hat die Online-Ausgabe der Boulevardzeitung deshalb vor der Pressekammer am Landgericht München I auf 15 000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Es bedurfte keiner hellseherischen Fähigkeiten um zu orakeln, dass Kreibich diesen Prozess in erster Instanz verlieren würde. Selbst sein Rechtsanwalt Norman Synek schien nicht überrascht zu sein, als der Kammervorsitzende Peter Lemmers erklärte: "Die Meinungsäußerungen in Bild sind zwar hart - aber zulässig." Wenn auch "Scharlatan" ein "böser Begriff" sei. Ganz klar, dass Kreibich das nicht kampflos hinnehmen will. "Wir gehen in Berufung", sagte sein Anwalt nachdrücklich. "Basta."

Für Kreibich dürfte finanziell einiges auf dem Spiel stehen, wenn seine eigenen Angaben stimmen sollten: Schauspieler, Künstler, Sportler und Manager ließen sich von ihm beraten. Bei der Prominenz sei er als Ratgeber "heiß begehrt" bei neuen Angeboten und Filmrollen - und er werde auch um Rat gefragt zu den "intimsten Fragen zu Liebesbeziehungen der Stars", heißt es auf seiner Homepage.

Synek machte deutlich, dass sein Mandant keineswegs vorgebe, begriffsgetreu die Zukunft voraussagen zu können. Vielmehr finde er sich sozusagen in den Geist seiner Klienten ein, um dort Erkenntnisse zu gewinnen, die der Kunde selbst nicht erkennen könne. "Die Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen muss der Hellseher sodann deuten." Seit seinem siebten Lebensjahr will Kreibich diese Fähigkeit haben. "Wäre er nicht seit über 15 Jahren in der Lage, seine Kunden erfolgreich zu beraten, könnte er nicht so lange seinen Lebensunterhalt davon bestreiten", erklärte Synek in dem Verfahren.

Für Bild-Anwalt Ulrich Amelung ist die Bezeichnung "Scharlatan" eine Meinungsäußerung: "Er muss es hinnehmen, dass bei Beratungsgebühren bis zu 180 Euro pro Stunde diese geschäftliche Tätigkeit kritisch hinterfragt und auch mit deutlichen Worten kritisiert wird." Die Redaktion meine, "das muss man anprangern".

Richter Lemmers: "Klar, dass es ihn persönlich trifft." Aber auch Religionen dürfe man fragwürdig finden und harsch kritisieren - "zum Beispiel die Heiligenverehrung". Einen satirischen Seitenhieb auf das Boulevardblatt wollte er sich nicht verkneifen: "Ich bin mir nicht sicher, ob Bild nicht auch vergleichbare Geschäftsmodelle hat."

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