Prozess:Heiligabend außer Kontrolle

Djoomart I. soll die Freundin eines Freundes angegriffen haben

Von Andreas Salch

Mehr Tristesse an Heiligabend geht wohl nicht. Zwei Männer sitzen in einem Apartment in einem der grauen Wohnsilos am Annette-Kolb-Anger in Neuperlach. Der eine, Djoomart I., ein Kirgise, der in Ingolstadt lebt, ist zu Besuch bei seinem russischen Freund und dessen Lebensgefährtin. Die Männer taten am Tag vor Weihnachten und am Heiligabend vergangenen Jahres vor allem eins: Sie tranken in rauen Mengen Alkohol. Bier, hauptsächlich aber Wodka. Gegen 1 Uhr morgens am ersten Weihnachtsfeiertag soll Djoomart I. versucht haben, die Lebensgefährtin seines Freundes zu vergewaltigen. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage gegen den 44-Jährigen, der sich seit Dienstag vor dem Landgericht München I verantworten muss, von einem besonders schweren Fall aus.

Bei der Tat hatte I. nach Aussage seines Verteidigers wohl eine Blutalkoholkonzentration von an die vier Promille. Alina F. (Name geändert) soll bereits geschlafen haben, als Djoomart I. plötzlich auf sie gesprungen sei und versucht habe, sie sexuell zu missbrauchen. Ihr Partner, der neben ihr lag, konnte Alina F. nicht helfen. Denn er soll ähnlich viel getrunken haben wie Djoomart I. Der 44-Jährige habe sie mit Fäusten geschlagen und mit seinen beiden Händen zehn Minuten lang gewürgt, berichtet die 28-Jährige. Sie habe Todesangst verspürt. "Ich habe schwarz und blau gesehen." Alina F. gelang es, sich loszureißen und wegzulaufen. Sie alarmierte mit ihrem Handy die Polizei.

Djoomart I. gab bei seiner Vernehmung an, dass sein Freund gegen 21 Uhr vorgeschlagen habe, in eine Disco zu gehen. "Wir sind schon genug betrunken", habe der geantwortet, so I. Danach habe man weitergetrunken. "Bier und Wodka." Auf die Frage von Richterin Judith Engel, was dann geschehen sei, antwortet der 44-Jährige: "Das war alles. An das, was in der Anklage steht, kann ich mich überhaupt nicht erinnern." Nach seiner Festnahme musste Djoomart I. um 4.45 Uhr einen Atemalkoholtest machen. Im ärztlichen Bericht heißt es unter anderem: Die Stimmung des Probanden "ist stumpf", sein "Bewusstsein klar." Der Prozess dauert an.

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