Prozess:Hebamme unter Verdacht auf Mordversuch: Gericht sieht keinen Grund für Kündigung

Klinikum Großhadern in München, 2014

Die Frau hatte seit 2012 im Klinikum Großhadern als Hebamme gearbeitet.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Das Arbeitsgericht München sieht trotz des Ermittlungsverfahren wegen schwerer Straftaten "keine ausreichenden Verdachtsmomente für die Kündigung".
  • Regina K. erhält nun eine Gehaltsnachzahlung von rund 10 000 Euro.
  • Sie soll Gebärenden einen Blutgerinnerungshemmer gegeben haben und steht derzeit wegen siebenfachen Mordversuchs vor Gericht.

Von Christian Rost

Die des siebenfachen Mordversuchs an Hochschwangeren beschuldigte Hebamme ist zu Unrecht vom Klinikum Großhadern gekündigt worden. Das Münchner Arbeitsgericht entschied am Mittwoch, dass es "keine ausreichenden Verdachtsmomente für die Kündigung" der 34-jährigen Regina K. gegeben habe.

Am Klinikum Großhadern und auch schon zuvor an einer Klinik im hessischen Bad Soden, in der K. als Hebamme angestellt war, kam es bei Kaiserschnittgeburten zu lebensgefährlichen Blutungen. Wie die Polizei ermittelte, war den Gebärenden vor den Eingriffen heimlich der Blutgerinnungshemmer Heparin verabreicht worden.

Der dringende Tatverdacht reiche für die Kündigung nicht aus, so das Gericht

Unter Tatverdacht geriet Regina K. Sie wurde am 18. Juli 2014 auf dem Klinikgelände festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Mehr als zwei Wochen später sprach die Ludwig-Maximilians-Universität, zu der die Klinik gehört, eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus. Dagegen klagte K., die sich derzeit vor dem Münchner Schwurgericht wegen siebenfachen Mordversuchs verantworten muss.

Das Arbeitsgericht kam nun zu dem Schluss, dass die Kündigung unwirksam war. Werde auf Verdacht gekündigt, so müsse dies auf konkrete Tatsachen gegründet sein, die vom Arbeitgeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen seien, so die Begründung.

Dass gegen die Hebamme damals ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Straftaten lief, spielte für das Arbeitsgericht keine Rolle. Allein der dringende Tatverdacht reiche für die Kündigung nicht aus. Somit endete das Arbeitsverhältnis erst mit dem Ablauf des befristeten Vertrags von Regina K. am 30. April 2015. Sie kann nun mit einer Gehaltsnachzahlung für neun Monate in Höhe von rund 10 000 Euro rechnen.

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