Prozess gegen Landeshauptstadt München:690 Euro Miete - zu viel für einen Hartz-IV-Empfänger?

Eine Münchner Hartz-IV-Empfängerin will einen höheren Zuschuss für ihre Miete. Seit Jahren prozessiert sie, das Gericht hat nun die Stadt in Zugzwang gebracht. In dem Einzelfall geht es nur um wenige Euro - doch die Auswirkung des Streits könnte Millionen kosten.

Ekkehard Müller-Jentsch

Ein Streit um Kleingeld könnte München teuer zu stehen kommen. Eine 52-jährige Frau aus der Maxvorstadt, die ihren Lebensunterhalt mit Hartz IV bestreitet, will mehr Geld für ihre Miete: Seit vier Jahren prozessiert sie gegen das Jobcenter.

Was dort lange Zeit den Verantwortlichen nur als einer von zahllosen lästigen Routinefällen erschienen sein mag, droht nun zum Fiasko zu werden: Geht es im Einzelfall bloß um 50 oder 60 Euro, könnte die Auswirkung des Streits Millionen kosten. Immerhin gibt es in München rund 75.000 Betroffene, für die rund 234 Millionen an Unterkunftskosten bezahlt werden.

Die Münchnerin lebt alleine in einer 48-Quadratmeter-Wohnung in der Maxvorstadt: "Keine schicke Altbauwohnung", ließ sie das Gericht wissen, "sondern ein Arbeiterwohnungsaltbau aus den siebziger Jahren". 690 Euro bezahlt sie pro Monat, plus 55 Euro Abschlag auf die Betriebskosten. Das seien fast 300 Euro zu viel, ließ das Jobcenter die Frau vor fünf Jahren wissen. Sie solle entweder untervermieten oder umziehen.

Daraufhin gab es einen lebhaften Schriftwechsel mit diversen Bescheiden und Widersprüchen. Bis die Frau dann im Dezember 2007 beim Sozialgericht München Klage einreichte: Die Grundmiete von 690 Euro müsse komplett berücksichtigt werden. Die Behörde hatte dagegen die "Angemessenheitsgrenze" für einen Einpersonenhaushalt auf 449,21 Euro Nettokaltmiete festgesetzt, dazu noch 123 Euro für Neben- und Heizkostenvorauszahlungen gewährt. In erster Instanz fanden die Sozialrichter das noch okay.

Doch die Frau legte sofort Berufung ein: Die vom Jobcenter und der Stadt vorgelegten Zahlen und Preise, die sich aus diversen Mietspiegeln ergeben sollen, "gehen an der Wirklichkeit des Münchner Mietmarktes vorbei". Die Mietspiegel seien darauf ausgerichtet, die Mieten möglichst niedrig erscheinen zu lassen, um Mieter vor Erhöhungen zu schützen - und die rasanten Mietanstiege seien darin gar nicht abgebildet.

Der 16. Senat des Bayerischen Landessozialgerichts forderte daraufhin die beklagte Behörde im Sommer 2010 auf, ein "schlüssiges Konzept zur Begründung der Angemessenheitsgrenze" vorzulegen. In der Folge wurde dem Gericht zwar viel Papier mit zahllosen Daten vorgelegt. Aber die Vorsitzende Richterin sagte in der Verhandlung am Mittwoch trotzdem: "Wir können immer noch kein schlüssiges Konzept erkennen."

Eine Abgesandte der Stadt, die vom Oberbürgermeister dem Vertreter des Jobcenters zur Hilfe geschickt worden war, brachte die Lage der Behörde in einem einzigen Satz zum Ausdruck: "Wäre super, wenn wir wüssten, wie man das macht."

Das Gericht pocht aber auf klare Fakten: Wo gibt es so billige Wohnungen, wie das Jobcenter sie beschreibt; wie viele sind es; wie sind sie über das Stadtgebiet verstreut? Denn in den amtlichen Schreiben ist stets die Rede von Wohnblocks und Hochhäusern, die vor 1978 gebaut sind und in verkehrsbelasteten Gegenden liegen, weder eine zentrale Warmwasserversorgung noch eine Zentralheizung haben, keinen Lift, keine Gegensprechanlage, keine gekachelten Bäder, dafür alte Fußböden.

Als Beispiele werden Neuperlach und das Hasenbergl aufgeführt, das Olympische Dorf, Fidelio- und Cosimapark, die Blumenau oder Johanneskirchen-Nord.

"Wenn wir jetzt entscheiden, wäre die Stadt gescheitert", zog die Vorsitzende am Mittwoch ein kurzes Fazit, bevor sich der Senat zur Beratung zurückzog. Er verkündete aber doch kein Urteil, sondern räumte den Behörden eine letzte Frist ein - vertagt bis 14. Dezember.

Was passiert, sollte bis dahin nichts Verwertbares vorgelegt werden, darüber lässt sich nur spekulieren: Vielleicht wird das Gericht selbst neue Höchstbeträge festsetzen - schlimmstenfalls könnte es ein sehr teures Gutachten zur Ermittlung von Referenzmieten in Auftrag geben.

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