Von Alexander Krug

Ein Vater soll seine Tochter missbraucht und an Nachbarn verkauft haben. Doch nun ist das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder eingestellt worden.

Sabine (Name geändert) war sechs Jahre alt, als ihr Vater Thomas S. sie erstmals dem Nachbarn zum Sex offerierte. In der Folgezeit vergewaltigte sie der 56-Jährige immer wieder, insgesamt mindestens zehnmal.

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Der Vater von Sabine S. ließ sich jede Vergewaltigung mit 20 Mark bezahlen, bis er irgendwann selbst anfing, seine kleine Tochter zu missbrauchen. So steht es in der Anklage, die der Staatsanwalt am Montag im Landgericht vor entsetzten Zuschauern vortrug.

Vieles spricht dafür, dass die Vorwürfe stimmen. Doch letztlich bleibt die Schuldfrage offen, denn das Gericht stellte das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten ein.

Thomas S. wird im Rollstuhl in den Sitzungssaal des Landgerichts geschoben. Der 44-Jährige ist nach jahrelangem Alkoholmissbrauch und zwei Schlaganfällen kaum mehr in der Lage, sich zu artikulieren. Ob er die komplexe Anklage überhaupt versteht, ist zweifelhaft. Das Gericht hat einen psychiatrischen Gutachter geladen, der Thomas S. ein sogenanntes Korsakow-Syndrom attestiert, eine schwere Gedächtnisstörung, die bei chronischem Alkoholismus häufig auftritt.

Im Klartext: Thomas S. ist auf dem Stand eines Kleinkindes, schon einfache Fragen etwa zu Wohnort oder Beruf kann er nicht beantworten.

Der Anklage zufolge begann das Martyrium seiner Tochter Sabine S. im September 1996, als die Mutter eine Arbeit aufnahm und der arbeitslose Vater die Aufsicht über sie und ihre zwei Jahre jüngere Schwester übernahm.

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