Eine Radlerin wird von einem abbiegenden LKW erfasst und getötet - das Amtsgericht spricht den Fahrer trotz "aller Tragik" frei.
Die Eltern sind entsetzt und schockiert. Sie haben ihre Tochter verloren, mit 26 Jahren wurde die Architektin in Neuhausen auf dem Rad von einem abbiegenden Sattelzug überrollt. Doch das Amtsgericht hat den Fahrer des Lastwagens am Freitag freigesprochen.
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Ein Radfahrer steht auf einer LKW-Teststrecke bei München im toten Winkel eines Lastwagens: Eine solche Situation wurde der 26-Jährigen zum Verhängnis. (© Foto: dpa)
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Dem Angeklagten sei keine Schuld nachweisbar, befand die Richterin. Und: Radfahrer müssten eben besonders aufpassen. "Das ist, als wenn meine Tochter ein zweites Mal überrollt wird", klagt die Mutter der Getöteten.
Die Architektin war am 19. August vorigen Jahres mit ihrem Rad auf der Arnulfstraße unterwegs. Als sie die Einmündung der Sedlmayrstraße überquerte, wurde sie vom abbiegenden Sattelzug des Fahrers Johann W., 44, erfasst und überrollt. Die junge Frau erlag noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen.
"Ich hab' niemanden gesehen", sagt der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Johann W. Viel mehr will er nicht sagen, ihn bewege das "zu stark". Sein Anwalt ist der Überzeugung, dass "hier kein Fehlverhalten" vorliege: "Mein Mandant glaubt, er hat sich nichts vorzuwerfen, und ich glaube das auch."
Die im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen der Getöteten brechen bei diesem Satz in Tränen aus und der Staatsanwalt fragt nach, wie lange der Angeklagte denn schon Lastwagen fahre. 25 Jahre, sagt Johann W., und noch nie sei etwas vorgefallen.
Laut Gutachten eines Kfz-Sachverständigen war der Sattelzug sehr langsam um die Ecke gefahren, etwa mit zwölf Kilometern pro Stunde. Die Sicht des Fahrers, zumal bei einem hohen Sattelzug, sei sehr eingeschränkt, trotz dreier Spiegel sei die parallel fahrende Radfahrerin wohl im toten Winkel gewesen. Eine Zeugenaussage lässt indes auch einen anderen Schluss zu: Ein Autofahrer will gesehen haben, wie der Angeklagte mit einem Funkgerät hantierte.
"Ein unabwendbares Ereignis"
Für den Staatsanwalt ist nach dem Gutachten klar, dass der Unfall "bei aller Tragik" nicht vermeidbar gewesen ist. Sein Antrag: Freispruch. Dies erregt die Angehörigen und ihren Anwalt Georg Oswald. Es könne doch nicht sein, einen solchen Unfall als "unabwendbares Ereignis" hinzunehmen.
"Das heißt ja, da ist einer mit einem Mordinstrument unterwegs und es kann jeden treffen." Auch der Vater der Getöteten versteht die Welt nicht mehr. Es könne doch nicht "höhere Gewalt" sein, wenn ein Mensch so zu Tode komme. Notfalls müsse ein Sattelzug beim Abbiegen eben seine Geschwindigkeit auf null reduzieren oder die Stadt müsse die Ampeln anders schalten.
Die Amtsrichterin spricht Johann W. frei. Von einem Kraftfahrer könne beim Abbiegen nicht verlangt werden, dass er nahezu null fahre. Zwölf Kilometer pro Stunde seien schon sehr langsam. Der Fall sei eine Warnung an alle Radfahrer, die neben einem solchen "wahnsinnigen Gefährt" fahren. Der Vater des Opfers ist empört: "Wenn das das Ergebnis ist, verliere ich den Glauben an den Schutzzweck der Gesetze." Nebenklage-Anwalt Oswald will Berufung gegen das Urteil einlegen.
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(SZ vom 20.06.2009/dab)
Staatsbesuch in Israel
Die neueste Antwort
STEHEN BLEIBEN sonst landest du im Knast hat er
immer und immer wieder gepredikt!
genauso ehrlich - die Familie des Madels kann einem zweimal Leid tun!
Die Radwegebenutzungspflicht gehört abgeschafft. Das zeigt dieses Beispiel wieder mal sehr deutlich!
Für Fahrradfahrer ist das Fahren auf der Fahrbahn sicherer. Radwege vermitteln nur ein Gefühl der Sicherheit. Sie sind es beileibe nicht. Radwege erfüllen nur den Zweck "Rad weg" (aus Sicht des motorisierten Individualverkehrs).
Das Urteil an sich ist skandalös. Es wird hoffentlich nicht Bestand haben. Mein herzliches Beileid der betroffenen Familie.
2 Weitere Bemerkungen:
1) In der Fahrschule habe ich vor knapp 30 Jahren gelernt, dass, wenn ich etwas nicht sehe, mich "vortasten" muss. 12 km/h sind definitiv kein "vortasten".
(5-6 kmh sin Fußgängergeschwindigkeit, Alltagsradler sind etwa mit 17 km/h unterwegs.)
Offensichtlich ist das aber mittlerweile "out". Wenn ich etwas nicht sehe, fahre ich einfach drauf los und sage nachher, ich hätte es nicht gesehen:
Der Eine konnte wegen der Spiegel nicht sehen, der andere wurde gerade von der tiefstehenden Sonne geblendet (Da gab es ja auch einen Toten) und vor 10 Tagen habe ich mitbekommen, als eine Frau beim Rückwärts einparken mit der AHK die Stoßstange eines anderen KFZ leicht "erwischt" hat. Ich habe nur mitbekommen, wie sie mit "wissen Sie, ich bin doch eine Frau" argumentiert hat. Vielleicht findet sich da auch ein Gutachter?
(Das sollte jetzt nicht frauenfeindlich sein, sondern die Argumentation der Gutachter ad absurdum führen) Wo endet das?
2) Eine große deutsche KFZ-Firma bietet mittlerweile Videokameras vorne in den Ecken der Kotflügel als Ausstattungsoption in der Premiumklasse an- zum Vortasten. Technisch ist das alles durchaus machbar. Es ist also ein leichtes, in die Beifahrertüre eine Weitwinkel-Kamera einzubauen.
Grüße
Zunächst eine Kritik an die SZ:
Das Bild, mit dem sie "eine solche Situation" darzustellen versucht,
ist _falsch_:
Diese Kreuzung, (auch leicht zu googeln), hat komplett durch
Grünstreifen abgetrennte Radwege.
Und es ist eben _nicht_ so, dass die Radlerin sich permanent
dieser Gefahr bewusst ist, wie es das Bild der SZ impliziert.
Dies hat meines Erachtens diverse Konsequenzen:
1) Google zeigt, dass die Kurvenradien gross sind.
Man kann schnell abbiegen.
2) Ist der Kollissionspunkt irgendwo auf dem Radweg,
(vermutlich ist es so)
so ist der LKW-Fahrer schon recht weit abgebogen:
Die "neuen" Spiegel bringen da vermutlich gar nichts.
D.H. die Argumentation der Richterin, die ja
-soweit ich es interpretiere und so weit die Darstellung der SZ korrekt ist -
sagt, dass der LKW komplett mit Spiegeln ausgestattet gewesen wäre
und deswegen die Sache unabwendbar gewesen wäre,
zeigt m.E., dass sich selbst bei einem Todesfall
niemand die Mühe gemacht hat,
nachzuvollziehen, was da jetzt wirklich war.
Damit es nicht wieder passiert.
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Ich finde das schlimm und spreche den Angehörigen mein Beileid aus.
Dieser Urteilsspruch kommt fuer mich nicht ueberraschend:
Ich bin selbst vor einiger Zeit von einem Auto umgefahren worden. Ich fahre auf der Strasse, rechts geparktes Auto faehrt ploetzlich an und nach links in eine Einfahrt, nimmt mich inkl Rad ueber die Motorhaube mit.
Die Polizei argumentierte: beide "Schuldige" zahlen 40 "Strafe" und regulieren ihre eigenen Schaeden selbst, es sei denn, wir wollten vor Gericht gehen, dann stuende es Aussage gg. Aussage.
Warum auch ich zahlen musste? Begruendung: Haette ich das Rad geschoben, waere es nicht passiert!!!!!
Diese Logik ist diesselbe wie in diesem Gerichtsspruch, Fahrer hat nicht ausreichend geschaut, anderer Verkehrsteilnehmer hat irgendwie auch Schuld!
Armes Deutschland!
Paging