In all den Jahren wäre Ewald K. wegen seiner Handlungen zweimal fast angezeigt worden. Ende der achtziger Jahre vergreift sich K. in der Umkleidekabine eines Wellenbades an einem Jungen. Ein Bademeister wird aufmerksam, späht über die Trennwand, sieht beide nackt. Er besteht darauf, die Eltern des Jungen zu informieren. Doch nichts passiert. Im Jahr 2000 offenbart das Hauptopfer seinen Eltern das jahrelange Martyrium, das er bis vier Jahre zuvor erlitten hat. Die Eltern stellen K. zur Rede, der berät sich schon mit einem Anwalt. Doch wieder passiert nichts - und der sexuelle Missbrauch geht weiter, mit anderen Sportschülern.

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Staatsanwältin Nina Libera fordert für Ewald K. acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung, ebenso wie Nebenklägervertreterin Greinwald. K.s Verteidiger Florian Schneider dagegen weist in seinem Plädoyer darauf hin, dass K. umfassend gestanden habe. Seine Entwicklung deute nach oben, "zeichnen Sie diese Kurve weiter", sagt er und rät, von der Sicherungsverwahrung abzusehen. Der psychiatrische Sachverständige Matthias Hollweg hatte K. zuvor in seinem Gutachten ein "mittleres Rückfallrisiko" und Pädophilie attestiert. Grund für die Veranlagung könne möglicherweise sein, dass K. als Jugendlicher zweimal von Homosexuellen vergewaltigt worden sei. Auf die Frage nach dessen Gefährlichkeit gab er indes keine eindeutige Antwort. Dass die Richter in ihrem Urteil doch die Sicherungsverwahrung verfügen, enttäuscht Strafverteidiger Schneider.

Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung

Richterin Beckers - freundlich im Ton, akribisch in der Sache - macht deutlich, dass K.s Geständnis und die Tatsache, dass er damit den Opfern erspart habe, vor Gericht auszusagen, eine große Rolle gespielt habe: "Andernfalls wäre man mit der Haftstrafe im zweistelligen Bereich gewesen", sagt sie. Außerdem bejaht das Gericht das Vorliegen eines "Hanges" und deshalb die Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung. "Sie haben selbst von einem Drang gesprochen", sagt die Richterin und spricht von eingeschliffenen Verhaltensmustern.

Ewald K. nimmt das Urteil ohne äußere Regung auf, nur hin und wieder hat er sich zuvor mit den Fingern über die Stirn gerieben. Gebeugt verlässt der Mann im hellblauen Pullover den Gerichtssaal, mit einer Handschelle an einen Justizvollzugsbeamten fixiert. Eine Therapie wolle er machen, hat er angekündigt, und dass es ihn heute vor den Dingen schaudert, die er getan hat.

Und irgendwo klingelt wohl kurz nach Prozessende das Telefon jenes jungen Mannes, von dessen grauenhaften Kindheitserlebnissen in den vergangenen Tagen in Saal B273 so viel die Rede war. Claudia Greinwald wird ihrem Mandanten von dem Urteil berichten, das gegen Ewald K. ergangen ist. Vielleicht empfindet er es als Genugtuung, vielleicht als späte Gerechtigkeit. Ein Opfer wird er trotzdem immer bleiben.

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  1. Das Schweigen der Opfer
  2. Sie lesen jetzt Zweimal fast angezeigt - aber nichts passiert
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(SZ vom 20.08.2009/pfau)