Prozess gegen Ex-Schrannenhallen-Chef:Ohne Steuerschuld keine Hinterziehung

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Der Investor Klaus Thannhuber im Jahr 2003, damals glaubte er an die Schrannenhalle. Das Projekt wurde für ihn zum Flop. (Foto: Imago/HR Schulz)

Seine Geschäfte waren "sehr komplex": Wegen Steuerhinterziehung musste sich Ex-Schrannenhallen-Chef Thannhuber vor Gericht verantworten. Doch seine Verluste waren weit höher als die Einnahmen - und so konnte es nur einen Ausgang des Verfahrens geben.

Von Christian Rost

Als die Ermittler im April 2012 bei Klaus Thannhuber in Harlaching klingelten, hatten sie einen Haftbefehl dabei. Steuerhinterziehung warf die Staatsanwaltschaft München I dem ehemaligen Schrannenhallen-Investor vor. Mehr als eine halbe Million Euro an Einkommens- und Gewerbesteuer habe er dem Fiskus vorenthalten, hieß es damals. Thannhubers Familie musste 50 000 Euro Kaution hinterlegen, um ihm die Untersuchungshaft zu ersparen. An diesem Mittwoch stand der 70-Jährige wegen der angeblichen Steuerdelikte vor dem Schöffengericht. Den Saal verließ er nach nur drei Stunden wieder - lächelnd und als freier Mann. Die Staatsanwaltschaft konnte ihm nicht einen hinterzogenen Euro nachweisen.

Die Anklage ging ursprünglich davon aus, dass der Kaufmann in den Jahren 2005 und 2006 mehrere Millionen Euro über eine Unternehmensberatung und Vermögensverwaltung eingenommen und beim Finanzamt nicht deklariert hatte. Er habe es in beiden Jahren unterlassen, eine Einkommens- und Gewerbesteuererklärung abzugeben, so die Staatsanwältin. Damit habe er die Steuer um insgesamt mehr als 500 000 Euro verkürzt. Der Angeklagte räumte ein, die Frist beim Finanzamt tatsächlich versäumt zu haben. Daran sei aber nicht er Schuld gewesen, so Thannhuber weiter, sondern seine Steuerkanzlei, "auf die ich mich sonst stets verlassen konnte". Außerdem sei die "damalige Situation" sehr schwierig für ihn gewesen. Seine Geschäfte hätten sich "sehr komplex" gestaltet.

Komplexe Geschäfte

Für Thannhuber lief es in dieser Zeit tatsächlich nicht gut: Das zunächst von der Stadt groß gefeierte Schrannenhallen-Projekt entwickelte sich zur "Pannenhalle". Wegen angeblich nicht bezahlter Rechnungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro verklagte die Stadt den Investor. Der Streit endete mit einem Vergleich. Weitere Forderungen aus Krediten führten dann zur spektakulären Zwangsversteigerung der Halle.

Auch an anderer Stelle bröckelte es damals im Hause Thannhuber: Die Privatbank Reithinger, die seiner Familie gehörte, meldete 2006 Insolvenz an und wurde von der Bankenaufsicht geschlossen. Überdies fühlten sich Kleinanleger von dem Kaufmann bei ihrem Investment in Fonds betrogen. Nach der geschäftlichen Pleite musste Thannhuber auch privat Insolvenz anmelden.

Verluste überstiegen die Einnahmen

Sein Anwalt Albrecht Heyng legte dem Gericht als Bestätigung für die prekäre finanzielle Situation einen Bescheid des Münchner Finanzamts vor, das Thannhubers Bilanzen noch einmal durchleuchtet hat. Dabei kam heraus, dass die Verluste bei seinen Geschäften so hoch waren, dass sie die Einnahmen um ein Vielfaches überstiegen. Thannhubers Einkommenssteuerbescheid musste nachträglich korrigiert werden: Nun sollte er "0 Euro" Steuer zahlen. Diese Ergebnis musste am Mittwoch auch die Staatsanwaltschaft akzeptieren. Hinsichtlich der offene Gewerbesteuer brach die Anklage ebenfalls in sich zusammen. Weil Thannhuber in den fraglichen Jahren nur Verluste gemacht hat, fiel für ihn letztlich auch keine Gewerbesteuer mehr an.

Der Staatsanwältin blieb nichts anderes übrig, als einen Freispruch für den Angeklagten zu beantragen, was der Verteidiger naturgemäß begrüßte. Das Gericht entschied: "Keine Steuerschuld, daher auch keine Steuerhinterziehung." Thannhuber wurde freigesprochen und der Haftbefehl gegen ihn endgültig aufgehoben. Die 50 000 Euro Kaution erhält die Familie zurück.

© SZ vom 16.10.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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