"Der könnte mein Opa sein": Am ersten Prozesstag zeigen die beiden Münchner U-Bahn-Schläger Reue, eine Erklärung für ihre Tat aber können sie selbst nicht finden.
Der Angeklagte legt ein Gelübde ab, seine Stimme wird ernst: "Wenn ich wieder rausgehe, dann trinke ich nie mehr so viel. Maximal zwei, drei Bier am Wochenende." Freilich kann es sehr lange dauern, bis Spyridon L. am Wochenende wieder rausgeht zu seinen Kumpels auf zwei Bier oder auch drei; zehn Jahre, wenn er Pech hat. An jenem Abend kurz vor Weihnachten waren es acht Bier.
"Ich denk' mir: scheiße, was hab' ich gemacht, der könnte mein Opa sein": Die Angeklagten Spyridon L. (links) und Serkan A. (rechts) (© Foto: Getty/ddp)
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"Herr Richter", sagt Spyridon L., "jeder ist anders, wer besoffen ist. Manche weinen, wenn sie trinken, andere reden viel. Ich werde aggressiv, eine Kleinigkeit reicht, damit ich jemand haue mit Schlägerei."
L. spricht deutsch, genug, um zu verstehen, dass Staatsanwalt Laurent Lafleur ihn und seinen Freund Serkan A. am Montag im Münchner Landgericht wegen versuchten Mordes anklagt. Eine Kleinigkeit reicht, hat L. gesagt, und an jenem Abend geriet er mit einem alten Herrn aneinander, der ihn aufforderte, nicht in der U-Bahn zu rauchen. Kurz danach, in der Station Arabellapark, lag der Mann am Boden, und Spyridon L. "nahm Anlauf und trat aus dem vollen Lauf heraus mit seinem beschuhten Fuß kraftvoll und mit voller Wucht nach Art eines Fußballers gezielt gegen den Kopf des hilflos am Boden Liegenden".
So formuliert es Staatsanwalt Lafleur in seiner Anklage, und noch darin schwingt die Wucht der Videobilder mit, die die ganze Republik schockierten, den hessischen Wahlkampf vergifteten und eine breite Debatte darüber entzündeten, ob der Staat nicht zu viel Herz für jugendliche Intensivtäter habe. Eine Überwachungskamera hat den Überfall lückenlos dokumentiert.
Nun haben die beiden schemenhaften Figuren des Videos ein Gesicht. Der Grieche Spyridon L., 18 Jahre alt, stämmig und stark; Serkan A., der 21-jährige Türke, hager und zäh, mit traurigen dunklen Augen. Es gibt nichts zu leugnen an diesem ersten Prozesstag, aber auch wenig zu verstehen. Vor allem verstehen sich die Angeklagten, wenn man ihnen glauben darf, selbst nicht. Beide sind geständig und bekunden Reue.
Serkan A., in München geboren, lässt seinen Anwalt eine Erklärung vorlesen, in der es heißt: "Ich kann nicht verstehen, warum ich so etwas getan habe." Er schildert sich freilich eher als L.'s Mitläufer, und das Opfer habe nach dem Streit in der U-Bahn zu den beiden gesagt: "Ihr seid das Volk, das hier Stress macht und rausgehört." L. wiederum will nur noch vage Erinnerungen an die Tat haben. Diese sei "richtig scheiße und traurig. Ich bin enttäuscht, von mir selbst. 76, ich denk' mir: scheiße, was hab' ich gemacht, der könnte mein Opa sein."
Es ist die Sprache der Straße, aber auch einer großen Fremdheit: zu diesem Gericht, dieser Gesellschaft, zu ihrer Ordnung. Für Hubert N. war Ordnung das ganze Leben, Hubert N., der als "Bruno, der Rentner" bundesweit bekannt wurde, obwohl sein Rufname Hubert lautet und er pensionierter Schuldirektor ist.
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Nur, um evtl. wütenden Protesten und Mißverständnissen vorzubeugen:
Die in Rede stehende Tat ist ohne Zweifel abscheulich und weder zu rechtfertigen, noch, etwa durch den behaupteten massiven Aklohol- und auch Drogenkonsum, zu entschuldigen. Ich habe daher - eben aus der in der Praxis gesammelten Erfahrung - nicht den geringsten Zweifel daran, dass die münchener Justiz hierauf angemessen reagieren wird, was selbstredend auch die Berücksichtigung der Belange des Opfers miteinschließt.
Ob es tatsächlich eine Verurteilung wegen versuchten Mordes wird (eher wahrscheinlich) oder aber, weil evtl. ein Rücktritt vom Versuch in Betracht kommt, eine Verurteilung wegen gefährlicher, evtl. auch schwerer Körperverletzung (weniger wahrscheinlich), muss dem Ergebnis der Beweisaufnahme vorbehalten bleiben.
Ihr Kommentar gibt ein beredtes Zeugnis davon, dass Sie von der Materie "Strafrecht, Justiz, Rechtsstaatsprinzip ect." noch weniger Ahnung haben, als ein Sack Steine vom Tangotanzen.
Ich bin zwar kein Richter, habe aber als Strafverteidiger täglich mit ihnen zu tun und kann Ihnen aus langjähriger Praxis versichern, dass das Bild, welches Sie hier zu zeichnen versuchen, mit der Realität in deutschen Gerichtssäälen, insbesondere in Bayern, rein gar nicht zu tun hat. Und schon gar nicht ist der in diesem Verfahren beteiligte Vors. Richter Baier dafür bekannt, Angeklagten Geschenke zu verteilen; eher dafür, dass er einen sachlichen Verhandlungsstil pflegt, in der Sache selbst aber regelmäßig durch strenge Urteile von sich Reden macht.
Also: erst mal abwarten, was herauskommt und dann schimpfen. Oder, um es mit Ludwig Wittgenstein zu halten: "Wovon man nicht reden kann, darüber soll man schweigen." (Tractatus logico-philosophicus)
Es wäre zu wünschen, der Richter würde auch das Opfer mit behutsamen Fragen überraschen und ein Mitleid mit dem Opfer haben. Eigentlich sollte man nur Mitleid mit dem Opfer haben.
Rentner Bruno (klingt so schön nach Braunbär Bruno oder Affe Bruno), also der ältere Herr K. wird sich allerdings vor diesem einfühlsamen Richter vorsehen müssen. Richter in Deutschland in ihrer Standestradition als Bewahrer des autoritären Staatswesens mögen keine Selbstjustiz. Schließlich hat Herr K. mit der Aufforderung, die Zigaretten auszumachen versucht, Selbstjustiz zu üben und gleichzeitig Amtsanmassung betrieben (Sichtweise eines Richters). Er war dazu nicht befugt, es ist Aufgabe des Schaffners, dies zu bewerkstelligen und so die Fahrgäste vor Schäden und Belästigungen zu schützen. Was? Es gibt keine Schaffner? Trotzdem, in einer Gemeinschaft kann schließlich keiner der Bürger auf das Einhalten der Regeln selbst dringen, sondern muß dabei prinzipiell das Gewaltmonopol des Staates achten. Er hätte per Mobil-Telefon die Bahnpolizei alarmieren können. Was? Die gibt es garnicht mehr? Dann eben per Polizei-Notruf? (Wobei es mir mal passierte, daß der Notrufdienst sagte, das sei Aufgabe der Bahnpolizei. Als ich nach der Rufnummer der Bahnpolizei fragte, wurde ich barsch abgefertigt, daß man keine Telefonauskunft sei und aufgelegt.)
Geht also auch nicht.
Einfach junge Männer anquatschen, die gut gelaunt ein Zigarettchen rauchen und denen so den wohlverdiente Feriabend verderben, das muß Rentner Bruno sich anrechnen lassen. Soll froh sein, daß er nicht selbst ein Strafverfahren angehängt bekommen hat und wegen seines Hanges zur Selbstjustiz in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. So denken Richter.
Bei diesem einfühlsamen Richter (einfühlsam nur nur für Schläger und Kriminelle als seine liebsten Kunden) wird´s wohl 8 Monate auf Bewährung geben, der ältere ist als Jugendlicher zu behandeln (kein Schulabschluß, kein Lehrabschluß, kein Beruf, 39 Straftaten - also ein guter Kunde).
Richter in Deutschland geht es dabei fast nie um den Schutz der Bürger, sondern um die Rechte der Kriminellen und daß ihnen kein Bürger ins Geschäft pfuscht. Man sollte diese Richter abschaffen, da sie nur Schaden an dem Gemeinwesen an r i c h t e n. Bürgerrichter sollten urteilen und Juristen sollte man in Instanzen abschieben, wo sie keinen Schaden an der Gemeinschaft mehr anrichten können.
@McKiri:
Es ist auch in deren "Heimatlaendern" keine Gepflogenheit, andere Menschen niederzuschlagen.
Das Anzunehmen zeugt schon von etwas, was ich hier nicht erlaeutern moechte.
Agenor
...sind die Beiden in Deutschland geboren?
Paging