Prozess gegen Demjanjuk:Entschuldigung für Pannen

Langes Warten, endloser Andrang und peinliche Schilder. Der Gerichtspräsident hat Fehler bei der Organisation des Prozessauftakts gegen Demjanjuk eingestanden.

Susi Wimmer

"Es war ein organisatorisches Debakel, dafür kann man sich nur entschuldigen." Deutliche Worte aus dem Munde des Gerichtspräsidenten Christian Schmidt-Sommerfeld. Die ganze Welt hatte Montagfrüh auf München geblickt, um den Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk mitzuverfolgen.

Prozess gegen Demjanjuk: Das Schild "Demjanjuk Sammelzone", das vor dem Gerichtsgebäude aufgestellt worden war, erregte weithin Anstoß.

Das Schild "Demjanjuk Sammelzone", das vor dem Gerichtsgebäude aufgestellt worden war, erregte weithin Anstoß.

(Foto: Foto: AP)

Und die Welt hatte ein Desaster zu sehen bekommen: Zuschauer und Journalisten, die stundenlang vor dem Gerichtsgebäude warten mussten, weil aus unerklärlichen Gründen nicht wie üblich geöffnet wurde, dann viel zu wenig Plätze im Gerichtssaal für Interessierte und die Angehörigen der Sobibór-Opfer. Am Dienstag, so erklärt Schmidt -Sommerfeld, seien alle Pannen behoben gewesen.

Gerichtspräsident räumt Koordinationsprobleme ein

"Es gab am Montag Koordinationsprobleme", räumt Schmidt-Sommerfeld, Präsident des Landgerichts München II, ein. Die Absprachen zwischen dem Vorführdienst, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft, der Pressestelle und dem Gerichtsvorsitzenden seien wohl "nicht optimal" gewesen. Angefangen von der Pressestelle, die den Medienvertretern mitgeteilt hatte, das Gebäude sei wie immer ab 7.15 Uhr geöffnet - tatsächlich ließ man die Menschen bis 9 Uhr in der Kälte stehen - bis hin zu den Einlasskontrollen, die gemessen an dem Andrang viel zu spät begannen - bis zu dem "nicht alltäglichen Medienandrang", den man nicht für möglich gehalten habe, wie Schmidt-Sommerfeld sagt.

Tatsächlich hatten sich mehr als 270 Journalisten internationaler Medien akkreditiert. Kurz vor Prozess-Beginn hatte das Schwurgericht angekündigt, aus dem nur 147 Sitzplätze fassenden Sitzungssaal per Video Bilder in einen weiteren Sitzungssaal zu übertragen. Diese Idee aber wurde wieder verworfen. "Es wäre rechtlich problematisch gewesen", sagt Schmidt-Sommerfeld. Zeugen oder auch Angeklagte, die wissen, dass sie aufgenommen werden, verhielten sich beispielsweise anders, seien eventuell bei ihren Aussagen gehemmt.

Dasselbe gelte für die Verlegung des Prozesses an eine andere Örtlichkeit, etwa in einen Saal auf dem Messegelände, wo Hunderte von Zuschauern Platz gefunden hätten. "Es darf niemand zur Schau gestellt werden", so der Gerichtspräsident, dies sei mit Menschenwürde und Unschuldvermutung nicht zu vereinbaren. Auch hier führt Schmidt-Sommerfeld die Wirkung etwa auf Zeugen an. "Es ist etwas anderes, wenn ein Zeuge vor einem riesigen Publikum aussagt, als in einer überschaubaren Öffentlichkeit."

Auch Otto Backes, Professor für Strafrecht an der Universität in Bielefeld, hält es für "gefährlich", in solchen Prozessen eine derartige Öffentlichkeit herzustellen. Das Verfahren könne dadurch verfälscht werden. "Ein Richter, der sich plötzlich in dieser breiten Öffentlichkeit sieht, selektive Fernsehbilder, die beispielsweise immer das empörte Bild des Opfers einblenden, da kann man natürlich Meinung machen." Backes erinnert an den Lebach-Prozess in Saarbrücken.

Es ging um einen Überfall auf ein Munitionsdepot 1969 und den Mord an vier schlafenden Soldaten. Der Prozess fand unter großer Anteilnahme der Bevölkerung statt: Mehr als 1000 Leute strömten in die Stadthalle, Platzkarten wurden ausgegeben, teilweise hatten die Zuschauer Spezialferngläsern dabei, um besser sehen zu können. Das Verfahren werde in solchen Fällen zu einem Schauspiel verfälscht, meint Backes.

"Das ist ja wie im KZ"

Ein Punkt, der Schmidt-Sommerfeld auch umgetrieben hat. "Wir wollten kein unsicheres Terrain betreten", sagt er. Es könne nicht sein, dass das Verfahren wegen eines Ortswechsels platze. "Bei einer Revision könnte das gerügt werden", fürchtet er.

Unterdessen moniert der Journalistenverband, dass das Gericht nicht angemessen auf die mehr als 270 Akkreditierungen von Journalisten reagiert und nur rund 70 Sitzplätze für Medienvertreter zur Verfügung gestellt hatte. "Das Landgericht München II wäre gut beraten, den Prozess in geeignete Räume zu verlegen, um den akkreditierten Journalisten die Möglichkeit der Berichterstattung zu geben", forderte der BJV-Vorsitzende Wolfgang Stöckel.

Offenbar nicht wissend, dass bereits am Montagnachmittag der größte Andrang vorbei war. "Ich war ab 14.30 Uhr im Sitzungssaal und auch Dienstagfrüh - und es gab genügend Plätze für alle, es blieben sogar noch welche frei", sagt Schmidt-Sommerfeld. Auch wenn die ersten eineinhalb Stunden am Montag chaotisch gewesen seien, so sehe man sich jetzt im Nachhinein doch bestätigt, dass der zur Verfügung gestellte Sitzungssaal ausreiche.

Der Demjanjuk-Prozess soll auch ein Fall für den Datenschutzbeauftragten Thomas Petri werden: Er will klären, mit welcher Begründung die Ausweise von Prozessbeobachtern kopiert werden und was mit den vielen Kopien geschehe.

Nicht zu klären war hingegen, wer am Montag das Schild am Absperrgitter des Gerichtsgebäudes zu verantworten hatte: "Demjanjuk Sammelzone", stand dort zu lesen. "Das ist ja wie im KZ", schimpfte ein Wartender. Am Dienstag war das Schild verschwunden.

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