Prozess gegen Bandidos:Blutige Abrechnung

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Zwei Münchner Mitglieder der berüchtigten Bandidos haben einen 27-jährigen Rocker fast totgeprügelt. Es könnte Rache gewesen sein - oder gekränkte Eitelkeit. Das Münchner Landgericht hat die Täter jetzt zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt.

Christian Rost

Fünf Tage hat das Verfahren gegen die Bandidos gedauert - am Ende verhängt das Gericht lange Haftstrafen gegen die gewalttätigen Rocker. (Foto: Marius Becker/dpa)

Bei einer Abrechnung unter Rockern voriges Jahr in Türkenfeld haben zwei Münchner Bandidos-Mitglieder den Tod ihres Opfers billigend in Kauf genommen. Das Schwurgericht am Landgericht München II verurteilte am Mittwoch Georg V. zu fünfeinhalb Jahren und Mladen G. zu neuneinhalb Jahren Haft. Bordellbetreiber V. machte sich der versuchten Tötung schuldig, Türsteher G., der mit einer 50 Zentimeter langen Stablampe aus Metall auf den Kopf des 27-jährigen Simon S. eingedroschen hatte, des versuchten Mordes.

Mit Spannung war das Urteil in diesem Rockerprozess im gut bewachten Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße erwartet worden. Etliche Bandidos kamen als Zuschauer zu dem fünftägigen Verfahren. Sollte das Opfer Simon S. tatsächlich mit Schlägen und Tritten umgebracht werden an jenem Abend des 11. November 2011 oder war es eine in diesen Kreisen nicht unübliche Auseinandersetzung, die aus dem Ruder lief? Diese Frage schwebte über dem Verfahren. Die Kammer sah bei Mladen G. den Tötungsvorsatz eindeutig belegt und bei seinem Kumpel V. die stillschweigende Billigung eines tödlichen Verlaufs.

Der 44-jährige Bordellbetreiber hatte die Freundin von Simon S. in seinem Münchner Etablissement unter Vertrag. Als die 24-Jährige voriges Jahr vom Urlaub in Italien aus im Bordell anrief und mitteilte, sie werde einen Tag später zurückkommen, geriet V. in Rage. Es müsse "jeder Platz besetzt sein" in einem Puff, erklärte er den Prozessbeteiligten.

Die Schuld an den Umsatzeinbußen durch die verspätete Rückkehr seiner Mitarbeiterin gab er deren Freund S., der ebenfalls im Rotlichtmilieu tätig und Mitglied des Allgäuer Ablegers der Rockervereinigung Gringos war. V. wollte 2000 Euro Schadenersatz von S. und bestellte ihn zum Clubhaus der Starnberger Bandidos nach Türkenfeld, also auf vermeintlich neutrales und sicheres Terrain.

Das Rockerdasein schmachvoll beendet

Die Starnberger mischten sich auch nicht ein in den Streit, dafür zahlten es die Angeklagten Simon S. umso heftiger heim. Sie lockten ihn vors Clubhaus und ließen ihn dort Minuten später bewusstlos und mit blutüberströmtem Kopf unter einem Auto liegend zurück. Dessen Freundin fand ihn und rief einen Notarzt. Die in der Szene als Heiligtum betrachtete Kutte hatte S. da nicht mehr an. Die hatten ihm V. und G. abgenommen - und damit sein Rockerdasein schmachvoll beendet.

Die Angeklagten räumten ein, an einer Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein. Was sie genau getan hatten, verrieten sie nicht. Der Bordellbetreiber will nur ein paar Mal zugeschlagen und sich dann entfernt haben. Der 41-jährige Türsteher meinte, es seien noch sechs bis acht andere Leute um S. herumgestanden.

"Eine Lüge", wie der Vorsitzende Martin Rieder befand. Allein die Angeklagten hätten auf S. eingeschlagen. Das Gericht hielt V. zugute, dass er Simon S. 10.000 Euro Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt hat. Bei G. konnte die Kammer hingegen nur eine "formelhafte Entschuldigung" heraushören. Er ist weiter Bandidos-Mitglied, während V. zumindest formal seinen Austritt erklärt hat.

An den Verhandlungstagen musste das Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße gut bewacht werden - Prozessbesucher kamen nur durch eine Sicherheitsschleuse in den Sitzungssaal. (Foto: dpa)

Mehr als der Streit um eine unpünktliche Dirne

In den Plädoyers hatten die Verteidiger die Hauptschuld beim jeweils anderen Angeklagten verortet. So wurde dem Bordellbetreiber angelastet, nur er habe ein Rachemotiv gegenüber S. gehabt. Umgekehrt stellten V.s Anwälte fest, dass für den Gewaltexzess vor allem Türsteher G. verantwortlich war. Die Verteidiger forderten zwischen drei und sechs Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung, die Staatsanwältin zwischen neun und zwölf Jahre wegen versuchten Mordes.

Die Anklägerin meinte, dass es bei der Abrechnung wohl nicht nur um eine unpünktliche Dirne gegangen war. Vielmehr habe "gekränkte Eitelkeit" unter den Rockern eine Rolle gespielt. Aus Sicht der beiden Bandidos habe sich "der Gringo zu wichtig genommen", so die Staatsanwältin. Oder, wie ein Rocker es ausdrückte: "Bandidos lassen sich nicht verarschen."

© SZ vom 18.10.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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