Prozess:Fußballer nach Schlägerei mit Heino Ferch zu Geldstrafe verurteilt

  • Ein Ex-Profi-Fußballer ist auch in zweiter Instanz wegen einer Schlägerei mit dem Schauspieler Heino Ferch verurteilt worden.
  • Das Landgericht München verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro - insgesamt 4500 Euro.
  • Weil Ferch nach der Prügelei für Dreharbeiten ausfiel, entstand der Produktionsfirma ein Schaden von 300 000 Euro.

Von Christian Rost

Weil er den Schauspieler Heino Ferch ("Der Untergang") geschlagen und dabei im Gesicht verletzt hat, muss ein 33-Jähriger 4500 Euro Strafe zahlen. Eine Berufungskammer am Landgericht München I sprach den ehemaligen Profispieler der Fußball-Oberligamannschaft Lok Leipzig am Montag der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.

Steve R. muss auch die Anwaltskosten Ferchs übernehmen, der als Nebenkläger an dem Prozess teilnahm. Seine Frau Marie-Janette Ferch begleitete den 52-Jährigen in den Gerichtssaal.

Es war die zweite Auflage des Prozesses: Steve R. wurde bereits am Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt und ging danach in Berufung. In der zweiten Instanz fiel die Geldstrafe nun in der Summe niedriger aus, weil R. nur noch über ein geringes Einkommen verfügt. Das Zahl der Tagessätze hob das Gericht von 120 auf 150 aber deutlich an, womit das Urteil härter ausfiel als noch am Amtsgericht.

Ferch warf mit Eiswürfeln auf seine Kontrahenten

Heino und Marie-Janette Ferch hatten am 27. September 2014 zunächst auf dem Oktoberfest gefeiert und waren dann mit Freunden weitergezogen zum Münchner Club "Heart". Dort setzten sie sich an einen VIP-Tisch, es war sehr voll an diesem Abend. Eine Gruppe hockte am Tisch der Ferchs, dazwischen stand ein Behältnis mit Eiswürfeln, das hin- und hergeschoben wurde.

Sobald Ferch den Kübel in Richtung der Gruppe schob, bekam er ihn gleich wieder vor die Nase gesetzt. Verärgert darüber, warf der Schauspieler mit Eiswürfeln auf seine Kontrahenten und sagte: "Hört auf mit dem Scheiß." Steve R. rastete daraufhin nach der Überzeugung der Landgerichtskammer aus. Er fuhr Ferch an mit den Worten "Hey, du Arsch, halt's Maul" und versetzte ihm, als der Schauspieler gerade aufstehen wollte, um das Lokal zu verlassen, einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht.

Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte räumte ein, an einer Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein, schränkte aber ein, dass er nur aus Notwehr zugeschlagen habe. Er habe einen Streit Ferchs mit einem anderen Gast schlichten wollen und sei dann von dem Schauspieler gepackt worden.

Das Gericht hielt diese Einlassung für "unglaubwürdig" und "zurechtgelegt", zumal etliche Zeugen gesehen hatten, wie der damals komplett weiß gekleidete R. auf Ferch losgegangen war.

Der Schauspieler war zwei Wochen krankgeschrieben

Die Verteidigung kämpfte dennoch um einen Freispruch, wobei es weniger um den Ruf des Angeklagten ging, als um enorme finanzielle Forderungen, auf die sich R. nach dem Schuldspruch nun einstellen muss.

Denn Ferch war durch den Faustschlag so schwer im Gesicht verletzt worden - er hatte ein blaues Auge und eine blutende Wunde in Höhe des Jochbeines erlitten -, dass er zwei Wochen krankgeschrieben war und einen Drehtermin platzen lassen musste.

Der Produktionsfirma entstand dadurch ein Schaden in Höhe von rund 300 000 Euro, für den eine Versicherung aufkommen musste. Die Versicherung will sich das Geld nun bei Steve R. zurückholen.

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