Prozess:Frau verklagt Ex-Freund wegen Sex-Videos

Der 27-Jährige soll den Geschlechtsverkehr gefilmt und die Aufnahmen online gestellt haben. Eine weitere Frau klagt ihn wegen sexuellen Missbrauchs an.

Von Andreas Salch

Vor dem Landgericht München I hat der Prozess gegen den Leiter einer Münchner Asylbewerberunterkunft begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 27-jährigen Azizuddin D. unter anderem besonders schweren sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, Verbreitung pornografischer Schriften und Beleidigung zur Last. Bei den mutmaßlichen Opfern handelt es sich um eine ehemalige Freundin sowie eine Bekannte des Angeklagten. Die beiden Frauen treten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf.

Den Ermittlungen zufolge filmte der Angeklagte in der Zeit zwischen Juli 2013 und Mai 2014 seine frühere Freundin dreimal beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Geraume Zeit später soll der 27-Jährige die Filme nacheinander auf eine für jedermann frei zugängliche Internetplattform gestellt haben. Die frühere Freundin von Azizuddin D. soll damit nicht einverstanden gewesen sein. Sie hat deshalb Anklage gegen ihren ehemaligen Lebensgefährtin erhoben.

Außerdem wird dem 27-Jährigen zur Last gelegt, er habe Ende April vergangenen Jahres eine Friseurin, für die er als "Haarmodell" fungierte, sexuell schwer missbraucht. Die damals 19-Jährige hatte gerade ihre Friseurmeisterprüfung bestanden, was der Angeklagte mit der Frau angeblich feiern wollte. Bei dem Treffen sollen die Friseurin und der 27-Jährige Wein getrunken haben. Die junge Frau etwa eine Flasche. Der Angeklagte noch mehr. Als die 19-Jährige unvermittelt einschlief, soll Azizuddin D. dies dazu genutzt haben, um mit ihr den Geschlechtsverkehr auszuüben.

Bei Verlesung der Anklage durch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schüttelte der 27-Jährige bisweilen den Kopf. Seine Verteidigerin erklärte, ihr Mandant werde weder Angaben zu seiner Person noch zur Sache machen. Die Beweisaufnahme begann mit der Vernehmung von D.s früherer Freundin. Weil es dabei auch um Dinge aus deren "höchstpersönlichem Lebensbereich" gehe, schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: