Prozess:Frau greift ihre Partnerin an - nun muss sie in Haft

  • Ein 60-jähriger Münchner und sein 36 Jahre alter Sohn wollten einer Frau helfen, die im Juni nahe der S-Bahnstation Neuperlach-Süd von einer anderen Frau geschlagen wurde.
  • Daraufhin attackierte die Angreiferin die zwei Helfer.
  • Nun muss sie wegen Körperverletzung ein Jahr und zwei Monate in Haft.

Von Andreas Salch

Sie wollten helfen und wurden selbst zu Opfern: Ein 60-jähriger Münchner und sein 36 Jahre alter Sohn. In den frühen Morgenstunden des 18. Juni dieses Jahres beobachteten sie, wie eine junge Frau nahe der S-Bahnstation Neuperlach-Süd auf eine andere Frau, die auf dem Boden kauerte, einschlug und eintrat. Der 60-Jährige und sein Sohn, die mit dem Auto auf dem Weg zur Arbeit waren, hielten an und stiegen aus.

Unvermittelt ging die Frau, die gerade noch ihr auf einem Grünstreifen liegendes Opfer attackiert hatte, auf den Münchner los. Erst beleidigte sie ihn mit den Worten: "Schwein, Rassist, Nazi". Dann versetzte sie ihm mehrere Ohrfeigen, sprang ihn an und versuchte ihm ins Gesicht zu treten. Der Sohn des 60-Jährigen wurde von zwei Begleitern der Angreiferin festgehalten und ebenfalls mit Schlägen traktiert.

Jetzt musste sich die Frau, eine 25-jährige Verkäuferin, vor dem Amtsgericht München verantworten. Auch das 21 Jahre alte Opfer sagte aus. Es ist die Partnerin der Verkäuferin. Dass die Verkäuferin auf sie eingeschlagen und eingetreten haben soll, daran konnte sich die 21-Jährige vor Gericht nicht mehr erinnern. Die Verkäuferin versicherte, sie habe ihre Lebensgefährtin nur auf den Boden gezogen, um sie zu beruhigen. Den 60-Jährigen habe sie nur dreimal geschubst, weil dieser seinen Wachhund auf sie losgelassen habe. Der Hund verletzte die Verkäuferin am Fuß. Vater und Sohn erlitten bei der Tat leichtere Verletzungen. "So viel Wut und Zorn" habe er noch nie erlebt, sagte der 60-Jährige.

Den beiden Frauen schenkte der Vorsitzende Richter keinen Glauben. Stattdessen folgte er den Schilderungen der zwei Helfer. Der Verkäuferin hielt das Gericht zugute, dass sie bei der Auseinandersetzung erheblich alkoholisiert war. Laut einem Sachverständigen habe sie vermutlich 1,43 Promille Alkohol im Blut gehabt. Die Frauen und ihre Begleiter hatten die Nacht zuvor beim Sonnwendfeuer in Neubiberg verbracht.

Zu Lasten der Verkäuferin wertete das Gericht die einschlägigen Vorstrafen der 25-Jährigen. Unter anderem war sie 2011 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Die Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden.

Eine Bewährungsstrafe gab es für die Verkäuferin diesmal jedoch nicht mehr. Ein Jahr und zwei Monate Haft wegen Körperverletzung lautete das Urteil für die brutale Attacke gegen die 21-Jährige und den 60-jährigen, der zu Hilfe geeilt war. Aufgrund des "sehr hohen Aggressionspotenzials" der Angeklagten und ihrer einschlägigen Vorstrafen könne nicht von einer günstigen Sozialprognose ausgegangen werden, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. (824 Ds 272 Js 183994/17)

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