Prozess:56 000 Euro für eine Vertragsprüfung - Klient verklagt seinen Anwalt

Selbst die Anwaltskammer hält das geforderte Honorar für "problematisch".

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Knapp 56 000 Euro Honorar verlangt ein Münchner Jurist für die Prüfung eines Arbeitsvertrages. Eigentlich ein Routine-Job für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das sind "mehr als 5500 Euro pro Stunde", rechnete der entsetzte Klient aus. Er fühlt sich von dem Arbeitsrechtler über den Tisch gezogen - und klagte vor dem Landgericht München I. Doch dort ruht das Verfahren nun schon länger als ein Jahr. Der Fachanwalt hat den Prozess immer wieder hinausgezögert, Verhandlung um Verhandlung platzen lassen. So auch an diesem Montag, und das sogar unentschuldigt.

Eine halbe Million pro Jahr und ein Maserati als Dienstwagen

Überraschend kommt das nicht: Hat der Rechtsanwalt die Richterin doch schon schriftlich wissen lassen, dass er die Meinung des Gerichts für "ohnehin bereits nachweislich vorgefasst" hält. In dem Schreiben erwähnt er zudem, was ihm schwer im Magen liegt: Ein Gutachten der Münchner Anwaltskammer, die seine Honorarforderung für "problematisch" hält.

Der Kläger ist ein Manager, Italiener, Geschäftsführer eines weltweit agierenden Ingenieurdienstleisters. Die Firma ist auf Hightech spezialisiert, berät etwa Automobil-, Raumfahrt- oder Energiekonzerne. Um seinen gut dotierten Arbeitsvertrag vor der Unterschrift prüfen zu lassen, beauftragte der Manager den Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schließlich sei er weder in der deutschen Sprache noch in deutschem Recht zu Hause, sagte der Italiener.

Wie schon bei einem früheren Mandat hatte der Mann einen Stundensatz vereinbaren wollen, der in diesem Fall bei mehr als 290 Euro liegen sollte. Das sei auch okay, weil es immerhin um ein Jahresgehalt von gut einer halben Million Euro ging. Genau so hatte es der Anwalt im vorderen Teil der Vergütungsvereinbarung auch festgelegt.

"Solch einfache Korrekturen"

Erst ziemlich weit hinten hätte der Klient lesen können, dass er tatsächlich eine doppelte Anwaltsgebühr bezahlen würde: Grundlage sollten drei Jahreseinkommen sein plus der Wert eines Maserati Ghibli als Dienstwagen. Später verlangte der Jurist sogar den 2,5-fachen Gebührensatz, dazu eine 1,5-fache "Einigungsgebühr", abzüglich 5200 Euro "Sonderrabatt": 55 846,22 Euro.

Die Anwaltskammer meint nun, es habe von Anfang an festgestanden, dass das moderate Zeithonorar gar nicht zum Tragen kommen würde. Denn bei einem Stundensatz von 290 Euro hätte der Fachanwalt 192 Stunden an dem Arbeitsvertrag arbeiten müssen, fast fünf Wochen. "Wohlwollend geschätzt hätte selbst ein anwaltlicher Anfänger für solch einfache Korrekturen an dem Arbeitsvertrag aber nicht länger als acht oder neun Stunden benötigt", meint nun Klägeranwalt Norman Synek.

Der beklagte Jurist kritisiert jedoch, dass dieses Anwaltskammer-Gutachten "offensichtlich parteiisch" sei. Es enthalte in den Kernpunkten keinerlei belastbare Aussagen und sei "sichtlich emotional und unsachlich" und "nur gegen den Beklagten gerichtet". Die Richterin der 30. Zivilkammer will versuchen, den Prozess nun schriftlich zu Ende zu bringen. Sollte der Beklagte das nicht wollen, aber dann wieder nicht vor Gericht erscheinen, droht ein Versäumnisurteil. Klägeranwalt Synek nennt das Verhalten seines Kollegen "unglaublich".

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