Von Alexander Krug

Sein Opfer ist nach der Messerattacke vollständig erblindet. Der Angeklagte behauptet nun vor Gericht, unter Verfolgungswahn zu leiden.

Sein Opfer ist blind, Hals und Gesicht sind durch zahlreiche Messerschnitte entstellt. Lars R. scheint das nicht sonderlich zu beschäftigen, mit gleichgültigem Blick hat er sich entspannt auf der Anklagebank zurückgelehnt, mitunter huscht sogar ein Lächeln über sein Gesicht. Lars R., 30, ist angeklagt wegen versuchten Mordes. "Dämonische Stimmen" hätten ihm die Tat befohlen, sagt er. Ob das stimmt oder ob er möglicherweise einen Verfolgungswahn nur simuliert, muss in den kommenden Tagen das Schwurgericht entscheiden.

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Die Staatsanwaltschaft München I wirft Lars R. unter anderem versuchten Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor. Im Bild: Hölzerner Hammer auf einer Richterbank. (© Foto: dpa)

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Am 16. Juni vorigen Jahres frühmorgens um 6 Uhr lauerte Lars R. unweit des U-Bahnhofes Holzapfelkreuth seinem Opfer Artur Z. auf. Der 40-Jährige hatte eine Affäre mit der Verlobten des Angeklagten, angeblich soll er sie dabei vergewaltigt haben. Als Lars R. davon erfuhr, geriet er in Rage und passte den Rivalen in der Guardinistraße ab. Laut Anklage stach er mit einem Küchen- und einem Obstmesser abwechselnd auf Artur Z. ein.

Mit den Worten "du sollst meine Freundin nie wieder anschauen" stach er ihm auch gezielt in beide Augen. Ein zufällig vorbeikommender Jogger und trainierter Kampfsportler rettete Artur Z. vermutlich das Leben: Er versetzte dem rasenden Lars R. einige Tritte ins Gesicht, bis dieser von seinem Opfer abließ. Artur Z. erlitt tiefe Einstiche in Kopf, Bauch- und Brustbereich und musste notoperiert werden, sein Augenlicht war nicht mehr zu retten.

Der Angeklagte will sich zur Tat nicht äußern, sein Anwalt verliest eine Erklärung: Er habe Artur Z. zunächst nur zur Rede stellen wollen, dieser habe ihn dann in den Schwitzkasten genommen und gewürgt. "Lars, nimm das Messer, stich zu, tue es, tue es", hätten ihm dann "dämonische Stimmen" befohlen. Der nächste Befehl lautete: "Lars, stich ihm in die bösen Augen, tue es, tue es." Er sei damals nicht "Herr meiner Sinne" gewesen: "Ich war wie im Wahn, wie in Trance, ich stach einfach zu."

Er fühlt sich als "Jesus"

Das Gericht hat mehrere Gutachter geladen, um zu klären, ob Lars R. wirklich an einem Verfolgungswahn leidet. Dem forensischen Psychiater Cornelis Stadtland hatte der Angeklagte erzählt, er habe mit etwa 13 Jahren erstmals Stimmen gehört. Er fühle sich als "besondere Person", als "Jesus", der der Welt den Spiegel vorhalte. Und er fühle sich verfolgt und abgehört vom Verfassungsschutz und fürchte, jemand könne seine Gedanken lesen. Über die Stimmen habe er noch mit keinem Menschen gesprochen, auch in Behandlung sei er nie gewesen.

Derzeit ist Lars R. in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Ob er dort bleiben muss oder zurück in eine normale Haftzelle kommt, wird der Prozess zeigen. Vorläufig ist seine Schuldfähigkeit nur als erheblich vermindert aber nicht als aufgehoben eingestuft worden. Lars R. lebte jahrelang von Arbeitslosengeld, seinen erlernten Beruf als Verkäufer hatte er nur sporadisch ausgeübt.

Das Opfer Artur Z. ist am Nachmittag als Zeuge geladen. "Ich bin jetzt ein Pflegefall", sagt der 40-Jährige. Nach der Tat habe er seine Arbeit aufgeben müssen, durch die Blindheit könne er nichts mehr alleine machen. Die Beziehung zu seiner polnischen Freundin sei durch die Tat schwer belastet, sie halte aber zu ihm. Er sei seit der Tat nervöser und angespannter, sagt Artur Z., einen Angriff seinerseits, wie vom Angeklagten geschildert, bestreitet er vehement. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Schilderung von Lars R. in diesem Punkt für unglaubwürdig. Der Prozess ist auf insgesamt vier Tage terminiert.

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(SZ vom 24.03.2009/brei)