Prozess:"Das Boot"-Kameramann klagt auf mehr Honorar

Buchheim-Stiftung und Bavaria Filmtour streiten um Kulisse aus 'Das Boot'

Bedrückend echt wirkte die Filmkulisse für "Das Boot", in der auf dem Gelände der Bavaria Filmstudios der Kinoklassiker gedreht wurde.

(Foto: Andreas Gebert/dpa)
  • Jost Vacano war einst Oscar-nominierter Chefkameramann des Filmklassikers "Das Boot".
  • Er bekam ein Pauschalhonorar, während andere an den Gewinnen beteiligt worden.
  • Er klagt seit vielen Jahren, weil er nachträglich mehr Geld haben will - und steht nun offenbar vor einem Erfolg.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Jost Vacano, einst Oscar-nominierter Chefkameramann des Filmklassikers "Das Boot", hat Land in Sicht. An die zehn Jahre prozessiert der im achten Lebensjahrzehnt stehende Filmkünstler nun schon um einen finanziellen Nachschlag für den weltweit berühmten U-Boot-Film. Es geht ihm im Streit mit der Bavaria Film, deren Tochter Eurovideo und dem WDR um einen sogenannten Fairnessausgleich.

Er habe damals ein Pauschalhonorar erhalten, die Filmrechteauswerter hätten dagegen sehr hohe Erträge erzielt - das stehe in einem auffälligen Missverhältnis. Die Beklagten hatten bis zum Schluss über ihre Einnahmen beharrlich geschwiegen, hatten den Gerichten aber weismachen wollen, der Film "Das Boot" sei nicht außergewöhnlich erfolgreich gewesen.

Es geht um konkrete Forderungen

Vor dem Landgericht München I wurde nun am Donnerstag erstmals nicht um das "ob" sondern um konkretes Geld gestritten. Vacanos Rechtsanwalt Nikolaus Reber stellte in der Verhandlung Mindestbeträge für die Vergangenheit in den Raum: Von der Bavaria Film werden mindestens 250 000 Euro gefordert, vom WDR nicht weniger als 80 000 Euro und von der Eurovideo mindestens 280 000. Für die Zukunft verlangt Vacano jeweils eine Beteiligung von 3,5 Prozent an den Brutto-Erträgen nach Steuern.

Die 7. Zivilkammer legte zur Überraschung der Beteiligten ziemlich schnell konkrete Zahlen auf den Tisch. Der Vorsitzende Richter Matthias Zigann erklärte, dass man bei der Vorberatung des Verfahrens einen Betrag von insgesamt 699 500 Euro als angemessene Summe für die Vergangenheit sehe. Allerdings handle es sich bislang nur um Schätzungen. Den Beklagten wird eine Frist von einem Monat eingeräumt, sich dazu zu äußern.

Der Berufsverband begrüßt die Entwicklung

Kameramann Jost Vacano betrachtet die vom Gericht nun genannte Größenordnung als durchaus akzeptabel. Allerdings müsse noch über die Prozesskosten und die zukünftige Beteiligung gesprochen werden.

Michael Neubauer vom Berufsverband Kinematografie, der für seine Kollegen die vielen Boot-Verfahren von Anfang an aufmerksam verfolgt hat, nannte den Vorschlag des Gerichts eine "erfreuliche Entwicklung". Das Verfahren wird fortgesetzt.

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