Prozess:Knopf in der Socke: Burlington klagt gegen Levi's

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Was verkauft sich besser: Vom Algorithmus oder von Menschen entworfene Socken? Und was bringt es, wenn man es weiß?

(Foto: Cole Bennetts/Getty Images)
  • Burlington findet, dass Levi's den Metall-Clip nachgeahmt hat.
  • Das Landgericht München I sieht den Knopf jedoch nicht als Herkunftsnachweis.
  • Der Streitwert lag bei 250 000 Euro - wahrscheinlich geht Burlington nun in die nächste Instanz.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Den Knopf im Ohr kennt jedes Kind, dieses mehr als 100 Jahre alte Markenzeichen der Steifftiere. Aber der Knopf im Socken? Einen skurrilen Streit der Textilmarke Burlington, bekannt für Socken im schottischen Argyle-Muster, und dem Jeans-Konzern Levi Strauss musste das Landgericht München I entscheiden.

Der zur Falke-Gruppe gehörende Strumpfhersteller ziert seine Socken mit einem in Knöchelhöhe angebrachten metallenen Clip. Da auch Jeans-Riese Levi's eine Niete an manchen Socken anbringt, hält Burlington nun Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt. Die auf Urheber- und Markenrecht spezialisierte 33. Zivilkammer sieht das aber ganz anders.

Ist allein schon eine Metallplakette an Socken in Knöchelhöhe ein Herkunftsnachweis? Vergleichbar gar mit dem berühmten Steiff-Knopf im Ohr von Kuscheltieren? Die Münchner Richter haben da ihre Zweifel: Der durchschnittliche Verbraucher dürfte solch eine Metallmarke wohl eher als rein dekoratives Element wahrnehmen, meinen sie. Allenfalls in dem Schriftzug "Burlington the Original" können sie einen gewissen Herkunftshinweis erkennen.

Logos auf den Laufsohlen und an den Etiketten bezeugen die Herkunft klar genug

Außerdem sind sich die beiden Plaketten nach Meinung des Gerichts nicht sehr ähnlich: Der Burlington-Clip ist flach und silberfarben - der Knopf von Levi's kupferfarben und leicht gewölbt. Einer ist auf Knöchelhöhe positioniert, der andere unterhalb des Strickbündchens. Einer macht einen eleganten, der andere einen sportlich-robusten Eindruck. Und auch die eingeprägten Schriftzüge sind völlig unterschiedlich.

Von einer "unvermeidbaren Herkunftstäuschung" kann nach Ansicht des Gerichts daher nicht gesprochen werden. Solch eine Täuschung liege nur vor, wenn Kunden den Eindruck gewinnen könnten, eine Nachahmung stamme vom Hersteller des Originals oder einer zu ihm gehörenden Firma.

Alle zumutbaren Möglichkeiten wurden ausgeschöpft

In diesem Fall habe aber Levi's alle zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft, solch eine Täuschung zu vermeiden. Zudem sei fraglich, ob überhaupt von einer Nachahmung geredet werden könne: Denn die amerikanische Muttergesellschaft von Levi's habe eine entsprechende Wort-Bildmarke bereits Anfang der Achtzigerjahre angemeldet - der Burlington-Clip wurde dagegen erst 1985 offiziell als Markenzeichen eingeführt.

Das Gericht hat die Klage aber auch aus einem ganz praktischen Grund abgewiesen: Schließlich steht auf den Laufsohlen beider Socken in großen und deutlichen Buchstaben, wer der Hersteller ist. Zudem hängen in den Geschäften an den Produkten auch Etiketten, die unmissverständlich die Herkunft angeben. Dass es bei diesem Streit nicht nur ums Prestige geht, zeigt der Streitwert von 250 000 Euro. Vermutlich geht der Zoff demnächst vor dem Oberlandesgericht München in die zweite Runde.

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