Prozess:Burger King darf keine Flyer mehr an Dachauer KZ-Gedenkstätte verteilen

Burger King

Die Betreiber von Burger King in Dachau hatten sich Kundschaft unter den Besuchern der KZ-Gedenkstätte erhofft.

(Foto: Niels Jörgensen)

Selbst der Anwalt der Fast-Food-Kette bezeichnete die Aktion als "pietätlos und geschmacklos".

Von Benjamin Emonts

Mehr als 800 000 Besucher aus der ganzen Welt kommen jährlich in die KZ-Gedenkstätte Dachau, um den Opfern des Nationalsozialismus zu gedenken. Einen Teil davon wollte der Betreiber des wenige Minuten entfernt liegenden Burger-King-Restaurants offenbar als Kunden gewinnen. Auf dem Parkplatz der Gedenkstätte ließ er immer wieder Werbeflyer verteilen, um die KZ-Besucher in sein Lokal zu locken.

Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten erachtete dies als entwürdigend für den Erinnerungsort und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Die Betreibergesellschaft des Fast-Food-Restaurants legte Widerspruch ein, ruderte aber jetzt im Gerichtsprozess am Mittwoch vor dem Landgericht München II zurück. In einem Vergleich erkannte die sie die einstweilige Verfügung vom 3. März 2017 als endgültige, rechtlich verbindliche Regelung an. Und sie erklärte sich bereit, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Mit den Flyeraktionen auf dem Parkplatz der Gedenkstätte sollte es damit endgültig vorbei sein, andernfalls setzt es empfindliche Geldstrafen. Der Anwalt des Betreibers zeigte sich bemüht, eine gütliche Einigung zu finden. Dass Flyer an der Gedenkstätte verteilt wurden, sei "pietätlos und geschmacklos", räumte er ein.

Nach Auskunft der Dachauer Gedenkstättenleiterin Gabriele Hammermann musste das Sicherheitspersonal auf dem zeitweise bewachten Parkplatz die Verteiler der Flyer mindestens zehn Mal des Platzes verweisen. Der Anwalt der Stiftung Bayerische Gedenkstätten bezeichnete Werbung als "schlicht unvereinbar" mit dem Gedenkort.

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