Prozess am Münchner Amtsgericht:Schüler im Schlaf missbraucht

Erst drei Mass im Hofbräuhaus, dann weiter in eine Bar: Nach einer gemeinsamen Zechtour hat ein 45-jähriger Mann den Ziehsohn eines Freundes missbraucht. Vor Gericht gesteht er die Tat - und kommt mit einer milden Strafe davon.

Von Christian Rost

Peter K. lebt schon lange mit seiner Freundin in Ungarn. Manchmal besucht er noch seine Heimatstadt München, und das wird dann mit Verwandten und alten Freunden ausgiebig gefeiert. So auch am 7. März dieses Jahres, als die fröhliche Runde im Hofbräuhaus zusammenkam. Dort und bei einem anschließenden Barbesuch trank der 45-jährige K. allerdings so viel, dass er die Kontrolle über sich verlor - und sich betrunken an einem Jugendlichen vergriff. Am Dienstag musste sich der Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger am Münchner Amtsgericht verantworten.

Eine Bemerkung der Vorsitzenden des Schöffengerichts, Karin Jung, verdeutlichte, wie gravierend der Übergriff war: Ohne Geständnis müsse der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte bei einem Schuldspruch mit einer dreijährigen Haftstrafe rechnen. Das wusste auch Peter K., der seinen Anwalt Alexander Eckstein einen Deal mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft aushandeln ließ: Er räumt den Missbrauch ein und kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, so die Absprache. Der Mann gab dann ohne Umschweife zu, dass er im Münchner Westen im Appartement eines guten Freundes dessen schlafenden Ziehsohn oral missbraucht hatte.

Der 17-Jährige war schon beim Treffen im Hofbräuhaus dabei, als jeder am Tisch drei bis vier Mass trank. Anschließend ließen sich der Angeklagte, sein Freund und der Jugendliche von einer Rikscha zu einer Bar bringen. Dort wurde weiter gezecht, mit einem Taxi fuhren sie schließlich ins Appartement des Freundes. Alle drei waren betrunken und legten sich hin, wobei der Jugendliche zwischen den beiden Männern im Doppelbett der kleinen Ein-Zimmer-Wohnung sofort einschlief.

Täter und Opfer hatten je 1,6 Promille

Der 17-Jährige und Peter K. hatten je einen Alkoholwert von 1,6 Promille, wie die Polizei später feststellte. Der Schüler bemerkte deshalb zunächst nichts von dem sexuellen Übergriff. Dann wurde er aber doch wach wegen eines "komischen Gefühls". Er sah Peter K., der an ihm manipulierte, sprang aus dem Bett und schrie: "Du Schwein!" K. grinste nur und sagte: "So schlecht kann's nicht gewesen sein." Der Jugendliche lief aus der Wohnung und rief die Polizei. K. wurde festgenommen.

Drei Wochen saß er in Untersuchungshaft, bis er gegen eine Kaution über 7500 Euro auf freien Fuß gesetzt wurde. Das Geld hatte seine Freundin hinterlegen müssen, die auch die 4000 Euro Schmerzensgeld an den Schüler zahlt, weil ihr Partner wegen einer Insolvenz über kein eigenes Einkommen verfügt.

Das Schmerzensgeld ist Teil eines Täter-Opfer-Ausgleichs, der sich neben dem Geständnis ebenfalls strafmindernd auswirkte: Das Gericht verurteilte K. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. "Ich hab' einen ganz schönen Dämpfer gekriegt", gab sich der Angeklagte kleinlaut.

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