Prozess am Landgericht:Trotz Kontaktverbots: Mann schlägt Ex-Freundin brutal zusammen

  • Die Vorwürfe gegen Danail D. wiegen schwer: In der Beziehung soll er seine Freundin vergewaltigt haben.
  • Später soll der 40-Jährige die Frau brutal vor ihrer Wohnung zusammengeschlagen haben.
  • Auch gegen die gemeinsame Tochter soll er handgreiflich geworden sein.

Von Christian Rost

Die Frau lag mit mehrfach gebrochener Nase und einer Gehirnerschütterung in einer Blutlache vor einem Mehrfamilienhaus an der Bodenseestraße. Ihr Ex-Freund hatte so lange auf sie eingeschlagen, bis sich ihm eine Nachbarin in den Weg stellte. Zuvor war der 40-Jährige laut Staatsanwaltschaft schon auf die gemeinsame zwölfjährige Tochter losgegangen und hatte auch sie geschlagen. Seit diesem Dienstag muss sich Danail D. wegen gefährlicher Körperverletzung am Landgericht München I verantworten. Die Anklage wirft ihm überdies mehrfache Vergewaltigung vor.

"Ich bin ein ganz normaler Mensch", sagte der Angeklagte vor der 11. Strafkammer. Glaubt man allerdings den Schilderungen seiner ehemaligen Lebensgefährtin und der Tochter, war das zusammenleben mit D. alles andere als normal. 2014 und 2015 soll er die Frau dreimal vergewaltigt haben. Während der Mann, nach mehreren Jobs bei Putzfirmen, zuletzt arbeitslos war, sorgte seine Freundin, mit der er seit 16 Jahren zusammenlebte, für den Familienunterhalt. Erschöpft kam sie von der Arbeit nach Hause, räumte noch die Wohnung auf und fiel ins Bett.

Angeklagter bestreitet Vergewaltigungsvorwürfe

Laut Anklage verlangte der Mann dennoch Geschlechtsverkehr von ihr und ignorierte ihre Zurückweisung. "Es wird nicht passieren, was du willst, sondern was ich will", soll er gesagt haben, als er über sie herfiel. Der Angeklagte selbst bestritt die Vergewaltigungen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Stephan Kirchinger, ob es je Gewalttätigkeiten bei sexuellen Handlungen gegeben habe, antwortete D.: "Nein."

Nach den mutmaßlichen Übergriffen hatte sich seine Freundin im Juli 2015 von ihm getrennt und am Münchner Amtsgericht ein Kontaktverbot erwirkt. Er musste aus der Wohnung ausziehen. Das Gericht untersagte es D., sich seiner Ex-Freundin zu nähern. Am 19. Juni dieses Jahres ging er jedoch zuerst auf seine Tochter los und dann auch auf ihre Mutter. Beide Taten räumte der Angeklagte ein, betonte aber, nicht mit den Fäusten, sondern mit der flachen Hand zugeschlagen zu haben.

Er hatte die Tochter zufällig an einer Tankstelle getroffen, wo sie sich etwas zu essen kaufte. Als sie ihren Vater wegen dessen aggressiven Verhaltens in der Vergangenheit nicht weiter beachtete, verfolgte er sie in eine Grünanlage und packte sie schließlich an der Jacke. Er soll ihr Vorwürfe gemacht haben, dass sie nur zu ihrer Mutter halte, und ihr eine Ohrfeige und einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Danach nahm er dem Kind einen Regenschirm ab und schlug damit ebenfalls zu. Das Mädchen erlitt Schürfwunden und erhebliche Schmerzen.

Nach der Attacke des Vaters rief die Tochter ihre Mutter an, die aus der 400 Meter entfernten Wohnung in Richtung Grünanlage eilen wollte. Danail D. wartete schon vor der Haustür. Mit geballter Faust soll er ihr so lange ins Gesicht geschlagen haben, bis sie zu Boden ging. Danach, so Staatsanwalt Laurent Lafleur, habe er stampfend auf sie eingetreten. Erst als die Nachbarin einschritt, ließ er von ihr ab. D. gab der Zeugin sein Handy und sagte: "Hier, ruf die Polizei. Ich bringe diese Schlampe um!" Der Prozess wird fortgesetzt.

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