Prozess am Amtsgericht München:"Ich verbrenne dich jetzt"

Um seine Drohung wahr zu machen, verletzte ein Münchner Club-Besucher eine junge Frau mit einem Feuerzeug. Vor Gericht gesteht er - will sich aber nicht an alles erinnern.

Von Nico Schwappacher

Ein Discobesucher hat im Frühjahr in einem Münchner Club eine Frau aus Dachau mit seinem Feuerzeug verbrannt. Deshalb verurteilte ihn das Amtsgericht München jetzt zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Opfer muss vorerst mit einer Brandwunde in der Größe eines Zwei-Euro-Stücks am Bauch leben.

Die Tat ereignete sich an einem Sonntagmorgen im Mai gegen 5 Uhr in der Prielmayerstraße. Wie die 21-Jährige vor Gericht schilderte, hatte sie den ihr bereits vorher bekannten Täter zufällig im Club getroffen. Zunächst hätten beide "normal getanzt und geredet", doch dann begann der 26-Jährige, sich merkwürdig zu verhalten: Immer wieder habe er sein Feuerzeug entflammen lassen, dann habe er gesagt: "Ich verbrenne dich jetzt." Um seine Drohung wahr zu machen, drückte der Münchner Postangestellte der jungen Frau das Feuerzeug so an den Bauch, dass rechts oberhalb des Bauchnabels eine stark schmerzende Brandwunde entstand. Die Narbe war noch in der Verhandlung sichtbar.

Er habe "alkoholbedingt enthemmt" gehandelt

Der Angeklagte räumte die Tat, an deren Einzelheiten er sich nicht erinnern könne, ein. Zu seiner Verteidigung gab er an, zuvor fünf bis sechs Gläser Wodka getrunken zu haben. Hierdurch könne ein Alkoholpegel von maximal ein Promille zustande kommen, führte die hinzugezogene Sachverständige des Instituts für Rechtsmedizin aus. So habe er zwar "alkoholbedingt enthemmt" gehandelt, wofür auch die Aussagen der Geschädigten sprächen, doch die Schuldfähigkeit des jungen Mannes beeinträchtige das nicht erheblich.

Die Richterin verhängte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 1500 Euro an die Gebrandmarkte zahlen, um den entstandenen Schaden wieder gut zu machen. Die junge Frau hatte zuvor erklärt, dass sie kein Schmerzensgeld wolle, wohl aber den Betrag, der nötig sei, um sich die Narbe entfernen zu lassen. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht, dass er sich entschuldigt und die Tat eingeräumt hat.

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