Prozess am Amtsgericht:Fußballprofi darf Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen

  • Ein Fußballprofi, der in Serbien spielt und trainiert, hat einer Mieterin in seiner Münchner Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt.
  • Mit seiner Frau und dem gemeinsamen Kind wolle er seinen Lebensmittelpunkt in der Landeshauptstadt haben.
  • Die Richterin fand den Plan glaubwürdig und gab dem Sportler recht.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wer zwar im Ausland arbeitet, seine Freizeit jedoch in München verbringt und hier auch mit der Familie seinen Hauptwohnsitz haben will, darf für eine ihm gehörende Immobilie Eigenbedarf geltend machen. Das Amtsgericht München hat die Klage einer Mieterin abgewiesen, die bisher in der Wohnung eines Fußballspielers lebte. Da dieser vorwiegend in Serbien spielt und trainiert, hielt die Frau seinen Eigenbedarfswunsch für "vorgeschoben".

Der serbische Sportler hatte 2011 eine 45 Quadratmeter große Wohnung in Solln gekauft, in der die Mieterin seit Februar 2000 lebte. Im April 2013 kündigte er die Wohnung - seinen Eigenbedarf begründete er mit damit, gemeinsam mit seiner Zukünftigen dort leben zu wollen. Als Profifußballer arbeite er zwar nicht immer in München, beabsichtige jedoch, die Sollner Wohnung für seine Frau und sich zum Hauptwohnsitz zu machen.

Umzug als Scheinargument?

Die Mieterin wollte nicht ausziehen. Sie hielt den Kündigungsgrund für ein Scheinargument. Deshalb klagte der Eigentümer vor dem Amtsgericht München. Die Richterin gab ihm Recht und verurteilte die Mieterin zur Räumung. In der Verhandlung hatte das Gericht auch die Ehefrau des Vermieters vernommen. Die sagte, dass ihr Ehemann derzeit in Serbien arbeite und trainiere. Schon einige Zeit lang hätten sie und ihr Ehemann in München gelebt, aber getrennt gewohnt. Derzeit wohne sie bei ihm in Serbien. In ihrer Schwangerschaft habe sie sich entschlossen, nach München zurückzukehren. Das inzwischen geborene Kind solle in Deutschland aufwachsen. Immer wenn ihr Ehemann frei habe, werde er bei seiner Familie wohnen.

Es sei geplant, dass Mutter und Kind die Wohnung zumindest für die nächsten drei bis vier Jahre bewohnen werden, und auch der Ehemann in seinen trainingsfreien Zeiten. Die Frau sagte auch, dass sie oft ihre Mutter in der Nähe von Landsberg besuche. Dort sei aber kaum Platz.

Die Richterin hielt diese Erklärungen für glaubwürdig. Das Gericht dürfe im Allgemeinen auch nicht überprüfen, ob es zur Nutzungsabsicht des Vermieters bessere oder sinnvollere Alternativen gebe. "Der Wunsch des Klägers nach einem gemeinsamen Wohnsitz in München ist nachvollziehbar und vernünftig", urteilte die Richterin. Es sei verständlich, dass er gemeinsam mit seiner aus der Gegend von München stammenden Ehefrau die Wohnung in Solln beziehen möchte. Das Urteil (Az.: 473 C 7411/14) ist rechtskräftig.

Bei Eigenbedarf muss der Einzelfall geprüft werden

Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins München, sagt dazu: "Bei Eigenbedarfskündigungen muss immer der konkrete Einzelfall geprüft werden." Das habe das Gericht getan. Es sei für den betroffenen Mieter immer schwierig, festzustellen, ob der Vermieter tatsächlich in die Wohnung einziehen wolle. "Da es in Ballungsgebieten wie München aber sehr schwer ist, Ersatzwohnraum zu finden, sollten die Mieter sehr genau hinterfragen, ob die Kündigungsgründe tatsächlich nachvollziehbar sind", sagt Franz.

"Wenn sich herausstellt, dass der Vermieter doch nicht eingezogen ist, hat der Mieter allerdings Schadenersatzansprüche wegen des vorgetäuschten Eigenbedarfs - diese können je nach Aufwand auch in die Tausende gehen. Vermieter sollten sich also gut überlegen, ob sie den Eigenbedarfsgrund nur vorgeben oder ob eine einvernehmliche Lösung an den Mieter nicht die einfachere und bessere Lösung ist", so Anja Franz.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: