Protest gegen die Justiz:Gefängnis wegen einer Flagge

  • Ein 24-Jähriger sitzt seit einem Monat in Untersuchungshaft, weil er bei einer Demonstration eine sogenannte Knüppelfahne bei sich trug. Verwendet hat er sie nicht.
  • Weil Knüppelfahnen auf Kundgebungen als Waffen gelten, droht Paul R. nun aber eine lange Haftstrafe.
  • Unterstützer aus der linken Szene demonstrieren für die Freilassung des jungen Mannes.

Von Thomas Anlauf

Adresse: Stadelheimer Straße 12, Justizvollzugsanstalt. Seit einem Monat sitzt Paul R. dort in Untersuchungshaft. Der 24-jährige Münchner wartet darauf, dass ihm in vier Wochen der Prozess gemacht wird. Dann wird er vielleicht schon zwei Monate in Stadelheim verbracht haben. Weil der linke Aktivist auf einer Demonstration am 20. Juli eine kleine Fahne in der Hand hielt - 25 Minuten lang, ohne sie zu verwenden. Weder um damit zu demonstrieren, noch um das Fähnchen mit dem 40 Zentimeter langen Holzstock womöglich als Waffe zu benutzen. Als solche zählen sogenannte Knüppelfahnen, sobald sie bei Kundgebungen getragen werden. R.s Anwalt versucht bislang vergeblich, seinen Mandanten aus der Untersuchungshaft frei zu bekommen und hält den Freiheitsentzug für "rechtswidrig" und "unverhältnismäßig".

"Freiheit für Paul" fordert ein Unterstützerkreis des 24-Jährigen. Im Internet sind zahlreiche Fotos zu finden, auf denen sich unkenntlich gemachte Personen mit Plakaten für den Schwabinger stark machen. In einem kurzen Video ist ein rotes Tuch zu sehen, auf dem "Free Paul" steht, nach ein paar Sekunden verwandelt sich das Tuch in eine Knüppelfahne, wenig später liegen Dutzende rote Knüppelfahnen auf einem Stapel.

"Die Antifaschisten solidarisieren sich mit Paul", sagt ein Kenner der Münchner Szene. Und ein Sprecher des Unterstützerkreises meint: "Die Inhaftierung Pauls bildet nur den Gipfel der systematischen Kriminalisierung des selbst organisierten antifaschistischen Widerstands gegen die rassistischen Pegida-Aufmärsche." Bereits zweimal haben Antifa-Aktivisten für die Freilassung von Paul R. demonstriert. Sogar beim Bundesliga-Auftakt am vergangenen Freitag machten Fans sich im Stadion mit Plakaten für ihn stark. Und am 12. September wollen seine Unterstützer wieder für den Schwabinger auf die Straße gehen, drei Tage vor dem Prozess gegen R.

Protest gegen die Justiz: Auf Facebook finden sich zahlreiche Fotos, auf denen sich unkenntlich gemachte Personen mit Plakaten für den Schwabinger stark machen.

Auf Facebook finden sich zahlreiche Fotos, auf denen sich unkenntlich gemachte Personen mit Plakaten für den Schwabinger stark machen.

(Foto: privat)

Wie die Untersuchungshaft begründet wird

Die Staatsanwaltschaft verteidigt die lange Untersuchungshaft. Sie sei "sicher nicht unverhältnismäßig", sagt Sprecher Peter Preuß. Zum Zeitpunkt der Festnahme habe R. keinen festen Wohnsitz angeben können, somit habe Fluchtgefahr bestanden. Im Laufe der Ermittlungen habe sich zudem herausgestellt, dass R. im Frühjahr einen "Diebstahl mit Waffen" begangen habe: Er soll mit einem Bekannten über den Zaun eines Supermarktgeländes gestiegen sein und abgelaufene Lebensmittel und leere Kisten gestohlen haben. Dabei habe R. "ein Pfefferspray mitgeführt", so Preuß. Deshalb sei der Vorwurf der Anklage gegen ihn erweitert worden.

Gegen die Untersuchungshaft hat R.s Anwalt Markus G. Fischer nach eigenen Angaben am 7. August Haftbeschwerde eingelegt. Bislang ohne Ergebnis. Nach Rückfragen beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft sei ihm mitgeteilt worden, dass die Haftbeschwerde und die Verfahrensakten erst vergangenen Montag, also zehn Tage später, an das Landgericht weitergeleitet worden seien.

Fischer hält das für "einen eklatanten Verstoß gegen die Amtspflichten sowie gegen den Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen". Laut Gesetz hätte die Haftbeschwerde "binnen drei Tagen dem Landgericht vorgelegt werden müssen". Fischer verweist zudem darauf, dass R. nach wie vor bei seiner Mutter in Schwabing den Wohnsitz habe und kein Grund bestehe, ihn wegen Fluchtgefahr festzuhalten. Die Mutter bestätigt das.

Protest gegen die Justiz: Bereits zwei Mal haben Antifa-Aktivisten für die Freilassung von Paul R. demonstriert.

Bereits zwei Mal haben Antifa-Aktivisten für die Freilassung von Paul R. demonstriert.

(Foto: privat)

Was Paul R. für eine Strafe droht

Staatsanwaltschaftssprecher Preuß rechtfertigt die Haft hingegen auch damit, dass "bei einer hohen Straferwartung sich auch ein Fluchtimpuls ergeben kann". Und eine hohe Strafe kann dem 24-Jährigen tatsächlich drohen. Bei einem Diebstahl mit Waffen kommt ein Freiheitsentzug von sechs Monaten bis zu zehn Jahren infrage, selbst wenn er nur Abfall geklaut und dabei ein Pfefferspray im Rucksack hatte. Und für das Tragen der Knüppelfahne könnte er eine Haft bis zu zwei Jahren oder eine empfindliche Geldstraße erhalten. Vor dreieinhalb Jahren verurteilte das Münchner Amtsgericht einen damals 23-jährigen Studenten zu einer Geldstrafe, weil er bei einer Demonstration eine Knüppelfahne in der Hand gehalten hatte.

Am vergangenen Samstag nahm die Polizei erneut einen Demonstranten deshalb fest. Der junge Mann hatte mit etwa 200 anderen gegen den Aufmarsch von Rechtsextremen im Münchner Norden demonstriert. Als die Kundgebung der Rechten beendet und die Polizei die knapp 50 Leute hinunter zur U-Bahn geleitet hatte, wurde der Antifa-Aktivist oben auf dem Platz von Beamten des Unterstützungskommandos USK laut Augenzeugen niedergerungen, in Handschellen abgeführt und es wurden die Personalien überprüft. Auch ihm droht ein Strafverfahren, weil er eine kleine Fahne bei sich trug. Aber er ist in Freiheit. Er konnte einen festen Wohnsitz angeben, Paul R. hingegen bleibt vorerst in Haft.

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