Problematische Orte:Stadt verbietet Pegida-Demo auf Odeons- und Königsplatz

Die geplante Route sei eine "eindeutige Provokation", findet die Stadt - und verbietet die Demo an diesen Orten.

Von Dominik Hutter

Das Kreisverwaltungsreferat will die für den kommenden Montag geplante Pegida-Demonstration nicht auf der angemeldeten Route durch die Stadt ziehen lassen. Nach erfolglosen Vermittlungsgesprächen mit den Organisatoren hat Behörden-Chef Wilfried Blume-Beyerle am Freitag einen entsprechenden Bescheid verschickt; der Protestzug darf demnach nur dann stattfinden, wenn Pegida eine andere Streckenführung akzeptiert. Blume-Beyerle rechnet allerdings selbst nicht damit, dass die Rechtspopulisten die Auflage akzeptieren. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass die Gerichte eingeschaltet werden.

Aus Sicht des Kreisverwaltungsreferenten handelt es sich bei der angemeldeten Marschroute um eine "eindeutige Provokation". Tatsächlich wirkt die auf dem Anmeldezettel aufgeführte Tour wie ein Streifzug durch die Münchner Nazi-Geschichte - historisch vorbelastete Plätze sind ebenso dabei wie Gedenkorte. Pegiga will vom Stiglmaierplatz zum Königsplatz ziehen, dem Schauplatz der Bücherverbrennung und zahlreicher Nazi-Aufmärsche. Von dort aus soll es am NS-Dokuzentrum vorbei über den Karolinenplatz zum Platz der Opfer des Nationalsozialismus und dann über Lenbachplatz und Pacellistraße zum Odeonsplatz gehen, wo 1923 der gescheiterte Hitler-Putsch stattfand.

"Bei der Wahl dieser Orte steckt Absicht dahinter", sagt Blume-Beyerle. Es sei "völlig geschichtslos", einen harmlosen Zufall zu vermuten. "Der Punkt ist überschritten. Wir lassen uns nicht auf den Arm nehmen." Für den Münchner Ordnungschef ist es eine "unerträgliche Vorstellung", wenn künftig Montag für Montag auf historisch sensiblem Terrain gegen Flüchtlinge demonstriert wird. Denn das ist der Plan: Pegida hat die Veranstaltung regelmäßig montags bis zum Jahresende angemeldet. Der Zug am Montag soll unter dem Motto stehen: "Die zehn Pegida-Forderungen - die IS-Migration als asymmetrische Kriegsführung". Am vergangenen Montag hatten an der Demo auf einer ähnlichen Route (aber ohne den Platz der NS-Opfer) auch polizeibekannte Neonazis teilgenommen. Einer wurde festgenommen, weil er den Hitlergruß gezeigt haben soll.

Wie vergleichbare Fälle ausgegangen sind

Des juristischen Risikos ist sich Blume-Beyerle durchaus bewusst. Die Stadt hat in vergleichbaren Fällen schon mehrfach vor Gericht verloren: bei der Neonazi-Demo zur Eröffnung des NS-Dokuzentrums etwa, die die Behörde eigentlich vom Karolinenplatz fernhalten wollte. Bei einer Demo zum NSU-Prozess, die gegen Blume-Beyerles Willen unmittelbar vor dem Strafjustizzentrum stattfinden durfte. Oder auch beim sogenannten Heldengedenktag, einer kaum getarnten Nazi-Veranstaltung, die ein Gericht zuließ.

Blume-Beyerle hofft, dass die Justiz diesmal seine Einschätzung teilt, der geplante Demonstrationszug sei ein Verstoß gegen die Würde der NS-Opfer. Denn das steht in dem Paragrafen des Bayerischen Versammlungsgesetzes, auf das sich das Kreisverwaltungsreferat beruft: Dass Versammlungen an Orten mit besonderer Symbolkraft für die NS-Gewaltherrschaft verboten werden können, wenn die Würde der Opfer beeinträchtigt werden kann.

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