Von E. Müller-Jentsch

Ein TV-Team ist in eine Wohnung eingedrungen und hat den überrumpelten Mann in Unterhose gefilmt. Nun muss Pro 7 Schmerzensgeld zahlen.

Das einfache "Ja" eines Bürgers, der von einem Fernseh-Team in einer peinlichen Situation überrascht worden ist, genügt nicht als Zustimmung zur Ausstrahlung der Szene.

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Muss 5500 Euro Schmerzensgeld zahlen: Der Privatsender Pro 7. (© Foto: ddp)

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Die Pressekammer des Landgerichts München I hat den Privatsender Pro 7 zur Zahlung von 5500 Euro Schmerzensgeld an einen slowakischen Hamburger-Brater verurteilt, der im Rahmen einer Gerichtsvollzieher-Reportage verschlafen und nur mit Unterhose bekleidet einem breiten Publikum vorgeführt worden war. Sollte dieses Urteil Bestand haben, müssten TV-Sender die Konzepte ihrer Action-Reportagen ebenso überdenken wie Behörden die Genehmigungen für Kamerateams, Kontrollpersonen zu begleiten.

Wie berichtet, hatte die Sendung "Galileo" im Frühjahr 2007 die Arbeit einer Münchner Gerichtsvollzieherin darstellen wollen. Die Erlaubnis des Münchner Amtsgerichts lag vor, die Kuckuck-Kleberin mit der Kamera begleiten zu dürfen. Unter anderem hatte die Gerichtsvollzieherin einen Mann auf der Terminliste, der schon so lange seine Handy-Rechnungen nicht mehr bezahlt hatte, dass bereits Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war. Doch dieser Schuldner, ein Kurierfahrer, war zu dieser Zeit nicht daheim. Er hatte aber einem slowakischen Bekannten erlaubt, in seiner Abwesenheit die Wohnung zum Ausschlafen zu benutzen.

Bei Ausstrahlung der Reportage wurde von der Kamera festgehalten, wie die Gerichtsvollzieherin mit Hilfe eines Schlossers in Begleitung von Polizisten die Wohnung betritt. Der völlig unbeteiligte Griller war anfänglich nur mit Unterhose bekleidet zu sehen. Während die Beamten seinen Pass einforderten, war auch deutlich zu hören, wie er seinen Namen nennen musste.

Nach der Sendung von Arbeitskollegen geschmäht, klagte der Betroffene: Er habe nicht eingewilligt, dass Aufnahmen von ihm gefertigt werden, zumal der Beitrag ihn in einer entwürdigenden Situation zeige. Sollte ihm gegenüber vom TV-Team eine entsprechende Erklärung abgefragt worden sein, so habe er sie nicht verstanden, da er damals kaum Deutsch gesprochen habe. Außerdem sei er in dieser Situation überrumpelt worden und damit überfordert gewesen.

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