Presse auf dem Oktoberfest:Wirbel um Fotoverbot auf der Wiesn

Das Hofbräu-Zelt untersagt Aufnahmen von Betrunkenen und Nackten - der Bayerische Journalistenverband spricht von "Vorzensur".

Martin Thurau

Das Oktoberfest hat noch gar nicht begonnen, doch schon jetzt ist ein heftiger Streit um Bilder von der Wiesn entbrannt: Das Tourismusamt und "einige Festzeltbetreiber" behinderten Pressefotografen und Fernsehteams an der Ausübung ihres Berufes - mit dem Ziel, dass keine Fotos oder Filme von Betrunkenen und barbusigen Besucherinnen in den Medien erscheinen.

Pressefreiheit auf dem Oktoberfest 2009

Oben ohne auf der Wiesn: Bilder, die die Welt bald nicht mehr zu Gesicht bekommen soll.

(Foto: Foto: AP)

Das jedenfalls wirft der Bayerische Journalistenverband (BJV) Wiesn-Verantwortlichen vor und spricht von "Vorzensur". Die Bildjournalisten müssten Klauseln unterschreiben, auf solche Motive zu verzichten, um eine Akkreditierung oder Drehgenehmigung zu bekommen. "In mindestens einem Fall", so heißt es in einer Erklärung des BJV, sei sogar "ohne ersichtlichen Grund" die Drehgenehmigung vom Tourismusamt verweigert worden, was eine Sprecherin des Amtes jedoch vehement bestreitet. Tourismusamts-Chefin Gabriele Weishäupl weist die Vorwürfe, Vorzensur auszuüben, "schärfstens" zurück. Medienvertreter würden nicht behindert, Fotogenehmigungen würden jederzeit auf Wunsch erteilt.

Die Veranstalter wollten kein "Abbild der Realität in den Medien finden", kritisiert indes der BJV. Fotografen und Kameraleute würden so "zu Erfüllungsgehilfen der PR-Abteilungen degradiert". Schließlich sei das Oktoberfest "nicht nur heile Welt", sagt BJV-Vorsitzender Wolfgang Stöckel. Die Berichterstattung über das Großereignis sei von öffentlichem Interesse. Hier aber werde "das Recht auf uneingeschränkte Berichterstattung auf dem Altar des Kommerzes geopfert".

"Unangemessene oder unvollständige Bekleidung"

In der Tat unterschreibt ein Bildjournalist für eine Genehmigung zu Foto- und Dreharbeiten beispielsweise im Hofbräu-Festzelt, dass "Aufnahmen von unter Alkohol stehenden Personen, einzeln oder in Gruppen, grundsätzlich nicht gestattet sind". Außerdem heißt es in dem Passus: "Aufnahmen von Personen in unangemessener oder unvollständiger Bekleidung sind verboten." Für eine Drehgenehmigung des Tourismusamtes auf dem Wiesngelände unterschreibt der Bildjournalist: Besonders, "wenn Menschen zum Beispiel im Zustand der Trunkenheit nicht in der Lage sind, ihre Rechte selbst zu wahren", gelte es, dass er "auf die Würde und die persönliche Ehre der Besucher" Rücksicht zu nehmen habe - und keine bloßstellenden Bilder mache.

Hofbräu-Pressesprecher Stefan Hempl verweist auf das Hausrecht und darauf, dass der Festwirt die Persönlichkeitsrechte der Gäste wahrnehmen müsse - "gerade auch, wenn sich die Gäste in alkoholisiertem Zustand befinden". Deswegen sei es zulässig und durch das Hausrecht gedeckt, "der Presse das Fotografieren bestimmter Motive aus Gründen des Persönlichkeits- und Jugendschutzes sowie der Sittlichkeit zu untersagen" und den Zutritt zum Zelt "nur unter Begleitung" zu gewähren.

Wenn er Medien überhaupt Zugang gewähre, müsse der Veranstalter freie Berichterstattung zulassen und könne sie nicht mit dem Hausrecht einschränken, leitet Christian Gomille, Medienrechtler an der Universität München (LMU), aus der Rechtsprechung zu Fußballstadien ab. Auch hält er es beim Oktoberfest für fraglich, ob der Festwirt Sachwalter der Persönlichkeitsrechte sei. Eine solche Schutzfunktion spreche das Gesetz dem Hausherrn beispielsweise für Zeugen vor Gericht zu. All das heiße natürlich aber nicht, dass jedes Foto erlaubt sei.

Das sieht auch Bernd Aumiller so, Sprecher des BJV. Immerhin aber kommt es für ihn auf die Einzelfallbetrachtung an, welche Fotos zu einer sauberen Berichterstattung gehören. Was geht und was nicht, so Aumiller, sei jedoch eine Frage des Presse- und nicht des Hausrechtes.

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