Das Hofbräu-Zelt untersagt Aufnahmen von Betrunkenen und Nackten - der Bayerische Journalistenverband spricht von "Vorzensur".
Das Oktoberfest hat noch gar nicht begonnen, doch schon jetzt ist ein heftiger Streit um Bilder von der Wiesn entbrannt: Das Tourismusamt und "einige Festzeltbetreiber" behinderten Pressefotografen und Fernsehteams an der Ausübung ihres Berufes - mit dem Ziel, dass keine Fotos oder Filme von Betrunkenen und barbusigen Besucherinnen in den Medien erscheinen.
Oben ohne auf der Wiesn: Bilder, die die Welt bald nicht mehr zu Gesicht bekommen soll. (© Foto: AP)
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Das jedenfalls wirft der Bayerische Journalistenverband (BJV) Wiesn-Verantwortlichen vor und spricht von "Vorzensur". Die Bildjournalisten müssten Klauseln unterschreiben, auf solche Motive zu verzichten, um eine Akkreditierung oder Drehgenehmigung zu bekommen. "In mindestens einem Fall", so heißt es in einer Erklärung des BJV, sei sogar "ohne ersichtlichen Grund" die Drehgenehmigung vom Tourismusamt verweigert worden, was eine Sprecherin des Amtes jedoch vehement bestreitet. Tourismusamts-Chefin Gabriele Weishäupl weist die Vorwürfe, Vorzensur auszuüben, "schärfstens" zurück. Medienvertreter würden nicht behindert, Fotogenehmigungen würden jederzeit auf Wunsch erteilt.
Die Veranstalter wollten kein "Abbild der Realität in den Medien finden", kritisiert indes der BJV. Fotografen und Kameraleute würden so "zu Erfüllungsgehilfen der PR-Abteilungen degradiert". Schließlich sei das Oktoberfest "nicht nur heile Welt", sagt BJV-Vorsitzender Wolfgang Stöckel. Die Berichterstattung über das Großereignis sei von öffentlichem Interesse. Hier aber werde "das Recht auf uneingeschränkte Berichterstattung auf dem Altar des Kommerzes geopfert".
"Unangemessene oder unvollständige Bekleidung"
In der Tat unterschreibt ein Bildjournalist für eine Genehmigung zu Foto- und Dreharbeiten beispielsweise im Hofbräu-Festzelt, dass "Aufnahmen von unter Alkohol stehenden Personen, einzeln oder in Gruppen, grundsätzlich nicht gestattet sind". Außerdem heißt es in dem Passus: "Aufnahmen von Personen in unangemessener oder unvollständiger Bekleidung sind verboten." Für eine Drehgenehmigung des Tourismusamtes auf dem Wiesngelände unterschreibt der Bildjournalist: Besonders, "wenn Menschen zum Beispiel im Zustand der Trunkenheit nicht in der Lage sind, ihre Rechte selbst zu wahren", gelte es, dass er "auf die Würde und die persönliche Ehre der Besucher" Rücksicht zu nehmen habe - und keine bloßstellenden Bilder mache.
Hofbräu-Pressesprecher Stefan Hempl verweist auf das Hausrecht und darauf, dass der Festwirt die Persönlichkeitsrechte der Gäste wahrnehmen müsse - "gerade auch, wenn sich die Gäste in alkoholisiertem Zustand befinden". Deswegen sei es zulässig und durch das Hausrecht gedeckt, "der Presse das Fotografieren bestimmter Motive aus Gründen des Persönlichkeits- und Jugendschutzes sowie der Sittlichkeit zu untersagen" und den Zutritt zum Zelt "nur unter Begleitung" zu gewähren.
Wenn er Medien überhaupt Zugang gewähre, müsse der Veranstalter freie Berichterstattung zulassen und könne sie nicht mit dem Hausrecht einschränken, leitet Christian Gomille, Medienrechtler an der Universität München (LMU), aus der Rechtsprechung zu Fußballstadien ab. Auch hält er es beim Oktoberfest für fraglich, ob der Festwirt Sachwalter der Persönlichkeitsrechte sei. Eine solche Schutzfunktion spreche das Gesetz dem Hausherrn beispielsweise für Zeugen vor Gericht zu. All das heiße natürlich aber nicht, dass jedes Foto erlaubt sei.
Das sieht auch Bernd Aumiller so, Sprecher des BJV. Immerhin aber kommt es für ihn auf die Einzelfallbetrachtung an, welche Fotos zu einer sauberen Berichterstattung gehören. Was geht und was nicht, so Aumiller, sei jedoch eine Frage des Presse- und nicht des Hausrechtes.
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(SZ vom 18.09.2009/pfau)
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Die neueste Antwort
Vermutlich ist es den Betrunkenen sche** egal ob sie Fotografiert werden :-)
Viel eher wollen die Wirte die waren Excesse in den Bierzelten verheimlichen und das Bild der traditionellen Wiesn waren, zumindest in der Presse... Jeder der schon mal auf der Wiesn war kenn ihr wahres Gesicht, was die Meisten aber nicht stört, da ja jedes Jahr ein neuer Besucherrekord erreicht wird.
im Zeitalter der Fotohandies und des Internets.
Und zum Thema: eigene Rechte wahrnehmen.... wer säuft, geht wissentlich das Risiko ein, besoffen Fotografiert zuwerden.
Es ist ein Witz, dass der Journalistenverband hier den angeblichen Kommerz kritisiert. Gerade die Journalisten haben in der Vergangenheit auf Grund des Kommerzes (Sex and crime sells) fast ausschließlich über einzelne Exzesse auf der Wiesn berichtet. So ist gerade in den privaten Fernsehsendern das Bild von der Ballermann Wiesn kultiviert worden.
Es gibt sicherlich auf der Wiesn Auswüchse über die auch kritisch zu berichten ist, aber was da in den letzten Jahren zum Teil in den Medien war ist ein absolutes Zerrbild.
Außerdem ist schon interessant, welche Allmachtsansprüche Journalisten aus der Pressefreiheit ableiten. Die Alternative wäre ein absolutes Filmverbot, was ein Wirt auch locker aussprechen dürfte.
Es ist Ihnen leider nicht bekannt, das in Bayern keine kritischen Kommentare veröffentlicht werden, weil man dadurch vielleicht die Wahrheit erfahren würde, der Realität in die Augen sehen müßte oder einen wichtigen Werbekunden verlieren könnte.
Ich habe schon mehrfach hier oder merkur-online kritische Kommentare geschrieben, die meisten wurden schnell entfernt.
Schau ma mal, wie lange dieser hier Bestand hat.
Wo ist mein Kommentar von gestern hin? Ist das kommentarlose Löschen von Kommentaren Bestandteil der schützenswerten Pressefreiheit? Hier fehlen diverse Kommentare, in denen es nicht ganz so vorbehaltslos befürwortet wurde, die Ablichtung von Betrunkenen oder Nackten oder nackten Betrunkenen als integralen und schützenswerten Bestandteil der Pressefreiheit zu sehen.
Wer die Ablichtung von derlei Treiben unbedingt als Aufgabe der Presse sieht, der zeigt, welcher Art der Berichterstattung er anhängt. Schwach, sehr schwach, liebe Zensur!
Paging