Preisstaffelung:Ohne Rabatt

Flüchtlingsfamilien kann die neue Unterkunftsgebühr teuer kommen

Von Inga Rahmsdorf

Sechs Betten, einfache Ausstattung mit Gemeinschaftsbad: 1699 Euro im Monat. Das muss eine Familie mit vier Kindern in München in einer städtischen Unterkunft für Flüchtlinge oder Wohnungslose von Februar 2018 an zahlen. Dass Flüchtlinge, die ein Aufenthaltsrecht haben oder arbeiten, künftig in städtischen Unterkünften eine Gebühr bezahlen müssen, das hat der Stadtrat Ende November beschlossen. Der Freistaat Bayern erhebt bereits Gebühren für seine Unterkünfte; und auch wohnungslose Menschen in München müssen für ihr Bett generell bezahlen. Diese Regelung soll von Februar an auch für städtische Flüchtlingsunterkünfte gelten. Allerdings gibt es bei der Stadt keine Preisstaffelung für Kinder, wie sie beispielsweise der Freistaat hat. (Dort zahlt ein Bewohner monatlich 311 Euro, weitere Personen: Kleinkind 105, Erwachsener 128 Euro.)

In städtischen Unterkünften gelten folgende Tarife: Im Zweibettzimmer der niedrigsten Kategorie, also einfache Ausstattung mit gemeinschaftlichem Bad, zahlt man 333,30 Euro, im Mehrbettzimmer 283,30 Euro pro Person. Für Jugendliche, Kinder und Babys gilt der gleiche Preis. Das bestätigt das Sozialreferat auf Nachfrage. Teuer wird es dadurch besonders für Familien mit mehreren Kindern. Wenn das Mehrbettzimmer ein Bad hat, kostet es 313,91 Euro pro Person. Die Stadt orientiert sich dabei an der Gebührensatzung für städtische Notquartiere. "Aus Sicht des Sozialreferates ist es wichtig, dass im Unterbringungssystem der Landeshauptstadt München vergleichbare Verhältnisse vorliegen", sagt eine Referatssprecherin. Da ein Platz auch mit einem Kind belegt sei, müsse man die Gebühr pro Bett erheben. Die Bewohner der Unterkünfte würden informiert und müssten auch nicht rückwirkend zahlen.

Geflüchtete, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, müssen eigentlich aus ihrer Unterkunft ausziehen. Weil der Immobilienmarkt in München aber so angespannt ist, finden sie häufig keine Wohnung. In München leben derzeit knapp 7700 Menschen in staatlichen oder städtischen Flüchtlingsunterkünften. Davon haben 2620 bereits ein Aufenthaltsrecht. In der Regel wird für sie die Gebühr für die Unterkunft vom Jobcenter übernommen. Wenn sie aber bereits arbeiten, wird die Gebühr mit dem Lohn verrechnet.

Das sei eine enorme Belastung für Familien, kritisiert Rebecca Kilian-Mason vom Flüchtlingsrat München. Und wenn beispielsweise ein Familienvater bereits eine Arbeit gefunden hat, sei es wenig motivierend, dass er solche Summen dann für möglicherweise ein oder zwei Zimmer zahlen müsse. Die Frage sei zudem, ob Kindern dabei genauso viel Platz eingeräumt werde wie Erwachsenen. Ob die Familie in ein oder zwei Räumen wohnt, wie viel Platz ihr zur Verfügung steht und mit wie vielen anderen Bewohnern sie sich Bad und Küche teilen, ist abhängig von der Unterkunft. Eine Gebühr zu erheben, sei grundsätzlich in Ordnung, sagt Andrea Betz von der Inneren Mission. Für mehrköpfige Familien komme da aber eine immense Summe zusammen. "Im Sinne der Integrationsförderung ist das nicht sinnvoll. Für Familien braucht es unterstützende Bedingungen." Eine Staffelung für Familien sei wünschenswert, so Betz.

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