Polizisten in der Kritik:Polizei-Vizepräsident verteidigt USK-Beamte

"Um das Recht durchzusetzen, ist manchmal Zwang nötig": Der Polizei-Vizepräsident hält das harte Vorgehen gegen einen Griller am Feringasee für verhältnismäßig.

S. Wimmer

Münchens Polizei-Vizepräsident Robert Kopp stellt sich nach dem umstrittenen Einsatz von USK-Kräften am Feringasee gegen einen "wilden Griller" vor seine Beamten. "Solche Bilder sind natürlich nicht schön", räumt Kopp ein. Dennoch hält der Polizei-Vizepräsident die Vorgehensweise seiner Beamten für gerechtfertigt. "Der Mann griff bei der beabsichtigten Personalienfeststellung einen Beamten an. Deshalb brachten ihn die Polizisten zu Boden, um ihn zu fesseln. Dabei hat er sich massiv gewehrt und einen Beamten verletzt."

Polizisten in der Kritik: Mit einer Videokamera filmte die Polizei ihren Einsatz am Feringasee.

Mit einer Videokamera filmte die Polizei ihren Einsatz am Feringasee.

(Foto: Foto: oh)

Polizei-Vize Robert Kopp beobachtet generell eine "gewisse Normenerosion": "Polizeiliche Anordnungen werden nicht mehr so akzeptiert wie früher."

Der Vorfall ereignete sich am 10. April 2009: Ein 46-jähriger Münchner grillte mit seiner Familie am Feringasee. Dort gibt es ausgewiesene Grillzonen und Bereiche, in denen offenes Feuer untersagt ist. In letzterem stand Jan A. mit seinem Grill. Beamte der Inspektion Ismaning, die angehalten sind, das Grillverbot zu überwachen, ließen den verbotenen Bereich über Lautsprecherdurchsagen räumen. "Viele Leute haben sich daran gehalten, einige Personengruppen aber nicht", sagt Kopp.

Daraufhin habe man Unterstützung angefordert. Und zu diesem Zeitpunkt sei keine andere Einheit als das Unterstützungskommando (USK) zur Verfügung gestanden. Diese Beamten werden hauptsächlich bei Demonstrationen oder Fußballspielen eingesetzt, wo die Polizei mit einem gewissen Gewaltpotential rechnet. "In diesem Fall aber", sagt Kopp, "waren die zehn USK-Beamten als ganz normale Sicherheitsstreife eingesetzt."

Schließlich sei die Grillverbotszone geräumt gewesen - bis auf fünf uneinsichtige Gäste. Von diesen habe man die Personalien verlangt, um sie mit einer Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit zu belangen, was ein Bußgeld von 100 Euro nach sich zieht. Jan A. habe nun behauptet, sein Ausweis liege im Auto. Zwei USK-Beamte begleiteten ihn zum Parkplatz.

Auf dem Weg dann sagte der 46-Jährige, er habe den Personalausweis doch in der Hosentasche, wolle ihn aber nicht vorzeigen. Daraufhin hätten die Beamten eine Durchsuchung angekündigt und dem Mann an die Tasche gegriffen. Der 46-Jährige habe aber die Hand weggeschlagen, den Beamten geschubst und mit der Faust gedroht. "Das ist nicht in Ordnung", sagt Kopp.

Jan A. wird zu Boden gebracht, Kopf und Hals liegen auf einer Bordsteinkante. Auf dem Video windet er sich, stöhnt vor Schmerzen und versucht, der Umklammerung zu entgehen. "Der Mann war sehr kräftig und hat sich erheblich gewehrt", meint Robert Kopp. Zwei Beamte hätten ihn nicht bändigen können, deshalb seien weitere USK-Kräfte hinzugekommen.

War ein Einsatz an einem Badesee in dieser Schärfe noch verhältnismäßig? Robert Kopp sagt, dass auch ein Streifenbeamter in so einer Situation versucht hätte, den Mann zu fixieren. Von USK-Beamten werde neben Fitness auch Besonnenheit verlangt, "psychologisches Training und Konfliktmanagement gehören zur Grundausbildung. Die USK-Beamten müssen Profis sein."

Natürlich könne er bei einer Behörde mit 7000 Beschäftigten nicht für jeden Mitarbeiter die Hand ins Feuer legen. Von seinen Beamten erwartet Kopp, dass sie "höflich und korrekt" vorgehen. "Um das Recht durchzusetzen, ist manchmal auch unmittelbarer Zwang nötig", sagt Polizei-Vizepräsident Robert Kopp.

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