Polizeipräsident in Erklärungsnot:Falsche Verteidigung

Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer

Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer: In Erklärungsnot nach der Prügelattacke eines Polizeibeamten auf eine junge Frau.

(Foto: lok)

Was wirklich in der Polizeiinspektion in der Au geschah, muss die Staatsanwaltschaft aufklären. Bis dahin sollte sich Polizeipräsident Schmidbauer mit Vorverurteilungen zurückhalten. Möchte er zu dem Fall etwas sagen, dann sollte er der schwer verletzten Frau lieber sein Bedauern ausdrücken.

Ein Kommentar von Christian Krügel

Münchens Polizeipräsident ist um Schadensbegrenzung bemüht: Er habe mit seinem Interview über die Prügel-Vorwürfe gegen Polizisten in der Au nicht in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingreifen wollen und treffe auch gar keine Vorverurteilungen, sagt Wilhelm Schmidbauer. Das mag aus seiner Sicht so sein. Doch leider entsteht in der Öffentlichkeit ein ganz anderer Eindruck: Hier verteidigt Münchens oberster Polizist, dass einer seiner Beamten einer jungen Frau das Nasenbein gebrochen hat.

De facto hat das Schmidbauer zwar nicht getan, er distanziert sich aber auch nicht von dem Vorgehen. Statt dessen schildert er den Hergang aus Sicht des beschuldigten Polizisten, gipfelnd in dem Satz: "Der Faustschlag war für ihn die konsequente Vorgehensweise." Natürlich greift Schmidbauer damit in ein schwebendes Ermittlungsverfahren ein. Den Staatsanwälten mag ja noch egal sein, was der Polizeipräsident sagt. Aber wie sollen denn Schmidbauers Beamte den Fall intern und unabhängig untersuchen, wenn sich ihr Chef zum Stand der Dinge aus seiner Sicht schon derart in der Presse auslässt?

Fast noch schlimmer ist, wie der Präsident die große Aufregung um den Fall erklärt: Das Foto der verprügelten Frau in den Zeitungen habe für "das schlechte Bild dieses Falles in der Öffentlichkeit" gesorgt. Das klingt gerade so, als ob nicht der Faustschlag eines Polizisten gegen eine gefesselte Frau der eigentliche Skandal wäre, sondern die Berichterstattung der Medien darüber.

Was wirklich in der Polizeiinspektion geschah, muss die Staatsanwaltschaft sauber aufklären. Solange kein Urteil gesprochen worden ist, gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung - egal ob Polizist oder junge Frau. Solange sollte sich der Polizeipräsident aber auch zurückhalten mit allem, was ihm als Vorverurteilung ausgelegt werden könnte. Möchte er schon etwas zu dem Fall sagen, dann sollte er versuchen, der Frau für ihre schweren Verletzungen sein Bedauern auszudrücken.

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