Polizei:Warnung vor teuren Halloween-Streichen

Die Polizei hat kurz vor Halloween vor vermeintlichen Streichen gewarnt, bei denen es sich um Straftaten handelt - und die dementsprechend geahndet werden können. Wer einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand setze oder Hausfassaden mit Farbe besprühe, müsse mit Konsequenzen rechnen. Mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe könne bestraft werden, wer öffentliche Dinge wie zum Beispiel eine Parkbank oder Zugfenster beschädige. Solch ein "Streich" könne auch diejenigen kosten, die nicht mitgemacht haben, aber mit dabei waren, denn Gruppen könnten wegen "gemeinschaftlicher Sachbeschädigung" angezeigt werden. Zudem habe "das Auftreten als Clown Grenzen", heißt es beim Polizeipräsidium. Wer Menschen verfolge, nötige oder angreife, mache sich strafbar, hierunter könne auch Erschrecken fallen. Halloween findet in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November statt. Kinder und Jugendliche ziehen dann von Haus zu Haus und fordern mit dem aus den USA übernommenen Spruch "trick or treat", auf Deutsch "Süßes sonst gibt's Saures", Geschenke und spielen Streiche.

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