"Anzeichen rechtswidriger Gewalt": Die Münchner Polizei steht wegen ihres brutalen Vorgehens gegen einen Polen am Feringasee unter Beschuss.
Die Bilder "wecken erschreckende Assoziationen", so die Initiative der Bayerischen Strafverteidiger, Amnesty International spricht von "Anzeichen rechtswidriger Gewalt", und Landtagsabgeordnete Susanna Tausendfreund will "nachhaken": Der SZ-Bericht, in dem das rüde Vorgehen der Polizei gegen einen "wilden Griller" am Feringasee geschildert wurde, hat für Aufsehen gesorgt. Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer will sich in den nächsten Tagen zu dem Einsatz äußern.
Wegen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gegen einen "Wildgriller" ist die Münchner Polizei massiv in die Kritik geraten. (© Foto: oh)
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Wenn die Polizei Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte stellt, dann münde das meist auch in eine Anklage, sagt Katharina Spieß von Amnesty International. Andersherum allerdings, also wenn das Opfer die Polizei anzeigt, werde das Verfahren meist eingestellt. "Da drängt sich die Vermutung auf, dass mit zweierlei Maß gemessen wird", meint Spieß.
Rambo-Methoden zur Durchsetzung eines Grillverbots
In besagtem Fall hatte das Unterstützungskommando der Polizei (USK) im April am Feringasee einen 46-Jährigen kontrolliert, weil er in einer Verbotszone gegrillt hatte. Der Pole hatte seinen Ausweis im Auto, die Polizei begleitete ihn zum Parkplatz, auf dem Weg kam es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf mehrere USK-Beamte den Mann zu Boden rangen, sich auf ihn setzten, ihm die Arme nach hinten drehten und seinen Hals gegen eine Bordsteinkante pressten.
Die Beamten filmten ihr Vorgehen, das Video wurde im Prozess gezeigt. Am Ende erhielt der Pole eine Strafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.
"Ich muss mich nach dem Ablauf erkundigen", sagt die Grünen-Abgeordnete Tausendfreund, "aber man kann doch nicht mit derartigen Rambo-Methoden ein Grillverbot durchsetzen." SPD-Kollege Franz Schindler hofft, dass dieses Urteil in zweiter Instanz widerrufen wird. Die Rechtsanwältin des 46-Jährigen hat zudem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter eingelegt.
Kennzeichnungspflicht für Beamte umstritten
Das USK war erst vor wenigen Tagen Thema im Bayerischen Landtag. Die Abgeordneten sollten darüber befinden, ob die Beamten durch Namen oder Nummern identifizierbar sein sollen, nachdem es zuvor zu Übergriffen durch Einsatzkräfte gekommen war.
Noch anhängig ist beispielsweise eine Sammelklage mehrerer Fans des TSV 1860. Nach Augenzeugenberichten hatten USK-Beamte nach einem Derby wahllos und ohne Grund auf Zuschauer eingeprügelt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren zweimal ein, unter anderem weil die Schläger nicht zu identifizieren waren. Anwalt Marco Noli hat erneut Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt, nach SZ-Informationen wird wieder nachermittelt.
CSU und FDP lehnten dennoch vor wenigen Tagen im Landtag eine Kennzeichnungspflicht ab. SPD und Grüne aber wollen nicht klein beigeben. "Eine Kennzeichnung wäre eine vertrauensbildende Maßnahme", meint Tausendfreund.
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(SZ vom 16.12.2009/jobr)
Entspannter Vierbeiner
Die neueste Antwort
nachdem sogar der obere dienstherr den chorgeist altdeutscher polizeimethoden schützt, und von "profis" spricht, stellt sich mir die frage, ob seine truppe ksk nicht noch solche männer wie diejenigen die dominik brunner totschlugen und traten (unter anderem scheinbar genau mit dem auf den hals treten wie es die "polizisten" taten) brauchen könnte.dann wären sie endlich in einem pasenden arbeitsumfeld, und die natürliche tötungshemmung muss man diesen nicht erst abtrainieren- wie es ja in der ausbildung zum kskler geschehen muss.
auch hinsichtlich der vorbildwirkung (jemanden, nach reflexartigem wegschlagen der hand, gleich mal auf dem boden "fixieren") kann sich herr kopp fragen, ob deeskalationsprogramme an schulen überhaupt noch lohnen.
Ich habe mir gerade den vorhergehenden Artikel :"Brutale Gewalt von Polizisten" durchgelesen. Es ist erschreckend!
Zuerst wird ihm von einem gesagt "In seinem Land könne er sich benehmen wie er wolle, hier nicht", wobei ich mich doch wundere, da er ein Deutscher Staatsbürger ist, wie das der angebliche Polizist meine. Also ich als Migrant würde diese Aussage durchaus als Beleidigung verstehen, da ist die Reaktion des Familienvaters verständlich, was aber trotz dem als Beamtenbeleidigung gewertet wird. Ich nenne das eine Provozierte Handlung.
Dann und das ist das schlimmste, verliert die Aufnahme 6 sekunden, in denen sich der Mann schlecht benommen habe. Ich behaupte: Das kommt wie gerufen.
So wie ich das sehe:
War die "Beleidigung" eher von dem Polizisten ausgegangen. Dieser hat meiner Meinung nach etwas gesagt, das bei der Polizei nichts zu suchen hat, da es sehr gefährlich ist: Fehlgeleiteter Nationalstolz.
Ist der Videobeweis eher als eine Entlastung für den Grillenden und eine Belastung für die USK, die laut diesem Video offensichtlich Grundlos (es gibt keinen Videobeweis darüber) auf einen Wehrlosen schon fast eingeprügelt haben.
Dass jetzt aber der Grillende verurteilt wurde und nicht die USK Beamten, zeigt, dass Bayern, das scheinbar nach Aussage des Polizisten nicht Deutschland ist, offensichtlich kein Rechtsstaat, sondern ein Polizeistaat ist.
Also wer ohne Ausweis zum Grillen geht,muss sich nicht wundern wenn er von der staatlichen Ordnungsmacht vermöbelt wird.
In ein paar Tagen findet man sicherlich raus dass der Mann Mitglied von Al Quaida ist und dass das Grillen eine Falle war für unsere braven DEUTSCHEN Staatsschützer.
DIE FREIHEIT DES DEUTSCHEN VOLKES WIRD AN DEN BAGGERSEEN VERTEIDIGT!!!
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