Polizei in der Kritik:Rambo-Methoden gegen "Wildgriller"

"Anzeichen rechtswidriger Gewalt": Die Münchner Polizei steht wegen ihres brutalen Vorgehens gegen einen Polen am Feringasee unter Beschuss.

Susi Wimmer

Die Bilder "wecken erschreckende Assoziationen", so die Initiative der Bayerischen Strafverteidiger, Amnesty International spricht von "Anzeichen rechtswidriger Gewalt", und Landtagsabgeordnete Susanna Tausendfreund will "nachhaken": Der SZ-Bericht, in dem das rüde Vorgehen der Polizei gegen einen "wilden Griller" am Feringasee geschildert wurde, hat für Aufsehen gesorgt. Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer will sich in den nächsten Tagen zu dem Einsatz äußern.

Polizeibeamte, Durchsetzung Grillverbot, oh

Wegen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gegen einen "Wildgriller" ist die Münchner Polizei massiv in die Kritik geraten.

(Foto: Foto: oh)

Wenn die Polizei Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte stellt, dann münde das meist auch in eine Anklage, sagt Katharina Spieß von Amnesty International. Andersherum allerdings, also wenn das Opfer die Polizei anzeigt, werde das Verfahren meist eingestellt. "Da drängt sich die Vermutung auf, dass mit zweierlei Maß gemessen wird", meint Spieß.

Rambo-Methoden zur Durchsetzung eines Grillverbots

In besagtem Fall hatte das Unterstützungskommando der Polizei (USK) im April am Feringasee einen 46-Jährigen kontrolliert, weil er in einer Verbotszone gegrillt hatte. Der Pole hatte seinen Ausweis im Auto, die Polizei begleitete ihn zum Parkplatz, auf dem Weg kam es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf mehrere USK-Beamte den Mann zu Boden rangen, sich auf ihn setzten, ihm die Arme nach hinten drehten und seinen Hals gegen eine Bordsteinkante pressten.

Die Beamten filmten ihr Vorgehen, das Video wurde im Prozess gezeigt. Am Ende erhielt der Pole eine Strafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

"Ich muss mich nach dem Ablauf erkundigen", sagt die Grünen-Abgeordnete Tausendfreund, "aber man kann doch nicht mit derartigen Rambo-Methoden ein Grillverbot durchsetzen." SPD-Kollege Franz Schindler hofft, dass dieses Urteil in zweiter Instanz widerrufen wird. Die Rechtsanwältin des 46-Jährigen hat zudem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter eingelegt.

Kennzeichnungspflicht für Beamte umstritten

Das USK war erst vor wenigen Tagen Thema im Bayerischen Landtag. Die Abgeordneten sollten darüber befinden, ob die Beamten durch Namen oder Nummern identifizierbar sein sollen, nachdem es zuvor zu Übergriffen durch Einsatzkräfte gekommen war.

Noch anhängig ist beispielsweise eine Sammelklage mehrerer Fans des TSV 1860. Nach Augenzeugenberichten hatten USK-Beamte nach einem Derby wahllos und ohne Grund auf Zuschauer eingeprügelt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren zweimal ein, unter anderem weil die Schläger nicht zu identifizieren waren. Anwalt Marco Noli hat erneut Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt, nach SZ-Informationen wird wieder nachermittelt.

CSU und FDP lehnten dennoch vor wenigen Tagen im Landtag eine Kennzeichnungspflicht ab. SPD und Grüne aber wollen nicht klein beigeben. "Eine Kennzeichnung wäre eine vertrauensbildende Maßnahme", meint Tausendfreund.

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