Poker um nackte Tatsachen:Das ist nicht mein Po

Die Pokerspielerin Sandra Naujoks verlangt von einer Frauenzeitschrift eine Gegendarstellung: Erst wird ihr eine Affäre mit Boris Becker unterstellt, dann noch ein falscher Po gezeigt.

E. Müller-Jentsch

Gegendarstellungen sind gewöhnlich dröge Texte. In fadem Juristendeutsch wird den Lesern, so sie den Text überhaupt beachten, mitgeteilt, was falsch berichtet worden sein soll. Nach dem Motto: "Richtig ist vielmehr...".

Die Profi-Pokerspielerin Sandra Naujoks, genannt die "Schwarze Mamba", würde gerne einen attraktiveren Weg wählen. Sie möchte Pressegeschichte schreiben und erstmals eine Gegendarstellung mit Foto durchsetzen: Mit dem Bild einer leicht bekleideten Dame, um dazu sinngemäß festzustellen, dass dieser Po nicht ihr Po sei.

Ein in München erscheinendes Frauenblättchen hatte die erfolgreiche Poker-Lady Naujoks in den Ruch einer Affäre mit Boris Becker gebracht. Der Ex-Tennisspieler verbringt neuerdings ja auch viel Zeit am Kartentisch. Der Frau mit dem "heißen Dekolleté" habe Becker bei einem Turnier vielsagende Blicke zugeworfen.

Sandra pokere hoch - und nicht nur mit den Karten, stand da. Garniert war die Story mit Fotos von Naujoks und Becker - und dazu dem Bild eines leicht bekleideten Mädchens mit Cowboyhut, das zwei Spielkarten im Bikinihöschen stecken hat.

Ähnlichkeit hat die Halbnackte schon mit Naujoks - zumindest auf den ersten Blick. Und sie trägt bei ihren Turnieren doch auch gerne einen breitkrempigen Westernhut.

"Ich bin keine, die sich so spärlich bekleidet ablichten lässt", ließ Sandra Naujoks am Mittwoch durch ihre Rechtsanwältin den Richtern der Münchner "Pressekammer" ausrichten. Ohnehin sei sie bei diesem Turnier hochgeschlossen gekleidet gewesen.

Aus Gründen der "Waffengleichheit" möchte Sandra Naujoks ihre Gegendarstellung, die sie gegen das Blatt einklagen will, mit diesem Foto garnieren lassen. Es käme schließlich auf die Pose an, die sich verbal nur schlecht beschreiben lasse, sagte die Anwältin.

"Natürlich ist eine Gegendarstellung mit diesem Bild knackiger", stimmte der Vorsitzende Richter zu. Da jedoch mit Gegendarstellungen auch tief in die Pressefreiheit eingegriffen werde, sollten diese laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht "geschwätzig" sein - ein Argument, das auch auf das Bild zutreffen könne, meinte das Gericht.

"Mit Bild wäre es ganz klar eine noch tollere Gegendarstellung - aber ohne reicht es auch", stellte der Richter sachlich fest. "Aber vielleicht stehen wir hier am Anfang einer neuen Rechtsprechung", meinte er noch - weil ja vielleicht eine höhere Gerichtsinstanz dem Wunsch nach der Foto-Gegendarstellung stattgeben könnte.

Was den Streit um die Beschreibung des "heißen Dekolletés" betrifft, versuchte die Anwältin der Gazette noch einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen: In Ländern, in denen etwa Burka getragen werde, verstehe man darunter gewiss etwas anderes als hierzulande.

Das Gericht winkte aber ab: "Entschuldigung, aber ich glaube nicht, dass es damals eine islamistische Pokerrunde war", legte der Vorsitzende die Absurdität des Arguments bloß.

Nach kurzer Beratung gab die 9.Zivilkammer dem Gegendarstellungsbegehren statt - aber nicht dem Wunsch, diese mit dem Foto zu garnieren. Ob der Streit demnächst beim Oberlandesgericht fortgesetzt wird, ließen beide Seiten vorerst offen.

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