Planegg:Auf Sand gebaut

Bürgerinitiative darf Aussagen zum Kieswerk Glück nicht wiederholen

Das Landgericht München I hat es der Bürgerinitiative (BI) Planegg Martinsried in einem Urteil untersagt, weiterhin eine Behauptung aufrechtzuerhalten, die die Vorsitzende der BI Ende Februar in einer Wochenzeitung geschaltet hatte. In dem Inserat hieß es unter anderem, das Kiesunternehmen Glück habe 1994 illegal gesundheitsgefährdendes Asbest in einer ausgekiesten Kiesgrube verschüttet und sei dabei ertappt worden. Das Verwaltungsgericht habe die Firma dafür verurteilt. Sollte die BI diese Behauptungen aufrechterhalten, droht laut Urteil ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft. Den Streitwert in dem Zivilverfahren hat die 25. Kammer am Landgericht München I auf 20 000 Euro festgesetzt.

Nach Überzeugung des Gerichts verstehe der verständige Leser den Text der Anzeige so, dass die Firma "ohne Genehmigung und damit unter bewusster Missachtung von Rechtsvorschriften gehandelt hat". Tatsächlich aber sei es nach Auffassung des Gerichts der Freistaat Bayern und nicht die Firma Glück gewesen, der seinerzeit "bei der Erteilung der Genehmigung relevante Verfahrensvorschriften nicht beachtete". Durch den Anzeigentext werde das "Unternehmenspersönlichkeitsrecht" der Firma Glück "in rechtswidriger Weise verletzt". Außerdem könne die BI, so das Gericht weiter, nicht nachweisen, dass von einem Sachverständigen gefundenes asbesthaltiges Material tatsächlich aus einer Grube der Firma Glück stamme. Die BI Planegg Martinsried hatte dem Gericht als angeblichen Beweis hierzu lediglich eine unbeglaubigte Kopie eines im Auftrag der Bürgerinitiative Neuried erstellten Sachverständigengutachtens vorgelegt. Die Geschäftsführer der Firma Glück hatten über ihre Anwälte in der mündlichen Verhandlung vehement bestritten, dass das sichergestellte asbesthaltige Material von ihr in die Kiesgrube gebracht worden sei. Das Gericht weist darauf hin, dass sich auch in dem Gutachten keinerlei Feststellungen fänden, wann und von wem das gefundene Material in die Kiesgrube gebracht worden sei.

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