Plädoyer vor dem Landgericht:Vergewaltiger von Joggerinnen soll lebenslang in Haft

  • Der 28-jährige Emrah T. hat vor dem Landgericht München gestanden, zwei Joggerinnen in München und Rosenheim vergewaltigt und schwer verletzt zu haben.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen besonders schwerer Vergewaltigung sowie versuchten Mordes erhoben.
  • Der Angeklagte ist bereits in der Türkei wegen eines sexuellen Übergriffs verurteilt worden.

Von Andreas Salch

Als sie langsam wieder zu sich kam, wusste Beate B. (Name geändert) nicht, was ihr widerfahren war. Erst dachte sie, sie läge zuhause in ihrem Bett und müsse jetzt aufstehen. Dann bemerkte sie, dass sie in einem Gebüsch lag. Sie überlegte, ob sie austreten war. Oder vielleicht gestürzt? Dann fiel ihr auf, dass ihre Hose bis in die Kniekehlen heruntergezogen war. Beate B. war vergewaltigt worden.

Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um Emrah T. Er ist verheiratet und Vater von zwei kleinen Kindern. Der 28-Jährige muss sich seit Ende März vor der 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I verantworten. Er soll Beate B., die am frühen Abend des 16. Dezember 2016 an der Isar in der Nähe der Emmeramsmühle joggte, von hinten gepackt zu Boden gerissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Danach soll er die 45-Jährige vergewaltigt haben und sie anschließend bei Schneeregen in einem Gebüsch liegengelassen haben. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb Anklage wegen besonders schwerer Vergewaltigung sowie versuchten Mordes erhoben.

Nach fast dreimonatiger Verhandlung hat Emrah T., der bislang zu dem Vorwurf geschwiegen hat, am Dienstag über seinen Verteidiger Alexander Eckstein eine Erklärung abgegeben. Darin räumt er die Tat ein. Ebenso gestand er die Vergewaltigung einer 29-jährigen Spaziergängerin am Abend des 26. November 2015 in der Nähe einer Klinik in Rosenheim. Auch sie hatte Emrah T. laut Anklage von hinten gepackt, in ein kleines Waldstück gezerrt, gewürgt und dann vergewaltigt.

In seiner Erklärung bekennt T., er habe wegen der Vergewaltigungen "schreckliche Gewissensbisse". Er wisse nicht, warum er dies getan habe. Es sei das erste Mal in seinem Leben gewesen, dass er einer anderen Person gegen deren Willen etwas angetan habe. Doch das entspricht nicht der Wahrheit. Denn kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme hatte das Gericht noch Akten aus der Türkei, der Heimat von Emrah T., erhalten. Daraus geht hervor, dass er bereits wegen Raubes und wegen eines laut türkischem Strafgesetzbuch "einfachen sexuellen Angriffs" verurteilt wurde. Die einzigen Erkenntnisse, die die Kammer bislang über das Vorleben des 28-Jährigen hatte, beruhten auf dessen Angaben, die er im Zuge seines Asylverfahrens gemacht hatte. Emrah T. war im Oktober 2016 mit seiner damals schwangeren Frau und dem ersten Kind über Kiefersfelden in die Bundesrepublik eingereist. Er hatte behauptet, als Kurde werde er in seiner Heimat politisch verfolgt.

Als er Beate B. an der Isar vergewaltigt habe, sei er alkoholisiert gewesen und habe Viagra genommen, so T. in seiner Erklärung. In seiner Ehe habe "es Stress" gegeben. Seine Frau habe ihn abgewiesen. Er habe deshalb mehrere Wochen keinen Sex mehr gehabt.

Da eines der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde, ließ die Kammer am Dienstag die Plädoyers in nicht-öffentlicher Sitzung halten. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, beantragte deren Vertreter die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe für Emrah T. Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als neun Jahren. Ein Urteil soll nächste Woche verkündet werden.

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