Pizzaservice muss für Zahnersatz zahlen:Pizza metallica

Als sie in ihre vegetarische Pizza beißt, knackt es und ein Stück vom Zahn bricht ab. Die Ursache: Ein Metallteil im Belag. Nun hat eine Münchnerin den Pizzaservice verklagt. Mit Erfolg.

Ekkehard Müller-Jentsch

Eisen ist zwar ein wichtiger Bestandteil unserer Nahrung - aber nur als Spurenelement und nicht in Form eines Brockens auf einer Pizza. Das Amtsgericht hat einer Münchnerin Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen, die sich beim Kauen ihres belegten Fladenbrots einen Zahn ausgebissen hat.

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Bunte Mischung: Eine Pizza kann man mit vielerlei belegen. Metallteile gehören sicherlich nicht dazu.

(Foto: iStockphoto)

An diesem Abend sollte es schnell gehen: Ein junger Mann bestellte für sich und seine Freundin bei einem Schnellservice eine Pizza Vegetaria und eine Pizza Curry Chicken. Als die junge Frau ihm bald darauf mitteilte, dass sie etwas später heimkommen würde, aß er je die Hälfte und hob den Rest in den Kartons im vorgewärmten Backofen auf.

Als die Lebensgefährtin dann einige Zeit später in die vegetarische Pizza biss, knackte und knirschte es im Bereich der hinteren linken Backenzähne - ein stechender Schmerz durchfuhr sie. Erschreckt spuckte sie den Bissen aus und fand ein Metallstück und Teile des Backenzahnes, der abgebrochen war.

Sofort beschwerte sich die Münchnerin beim Pizzadienst: Umgehend holte ein Mitarbeiter das Metallstück ab. Am nächsten Tag ging die Frau zum Zahnarzt. Der beschädigte Zahn musste mit einer Keramikteilkrone überzogen werden. Ihre Privatversicherung bezahlte aber nur einen Teil der Kosten. Auf den restlichen 1127 Euro wollte die Frau nicht sitzen bleiben und verlangte diese Summe nun vom Inhaber des Pizzaservices, dazu auch ein Schmerzensgeld.

Der Pizzabäcker lehnte ab: Bei seinen Lieferungen sei Derartiges noch nie vorgekommen. Vielleicht habe der Freund die Pizza irgendwie verunreinigt. Im Übrigen sei das abgeholte Metallstück "leider verloren gegangen".

"Die Pizza ist mangelhaft gewesen"

Die Frau klagte daraufhin vor dem Münchner Amtsgericht und bekam recht. Die Richterin verurteilte den Inhaber des Pizzaservice zur Zahlung der restlichen 1127 Euro für die Zahnarztbehandlung sowie zu 300 Euro Schmerzensgeld. "Die Pizza ist mangelhaft gewesen", sagte die Richterin. Und der Inhaber hafte für sein Produkt, da ein Fabrikationsfehler vorliege.

Zuvor hatte sie den Freund als Zeugen vernommen. Der berichtete, dass er die Fladen nie aus den Kartons genommen und seine Hälften ohne Messer und Gabel gegessen habe. Auch seine Lebensgefährtin habe zugegriffen, ohne Teller und Besteck zu benutzen. Das Metallteil könne also nicht durch einen der beiden auf die Pizza gelangt sein, erkannte daraufhin die Richterin. "Da allerdings in einer Pizzeria Dosen geöffnet werden, könnten hier durchaus Teile davon auf eine Pizza kommen", meinte sie.

Auch der Zahnarzt hatte angegeben, dass eine erhebliche Gewaltanwendung auf den Zahn ausgeübt wurde, die zu einem Beißen auf ein Metallteil passen würde.

"Es hat sich um eine bunt belegte Pizza gehandelt, auf der das Teil nicht sofort erkennbar war", sagte dann die Richterin. Deshalb könne man der Frau auch keine Mitschuld vorwerfen. Zudem müsse jemand, der Speisen verzehre, "schon aus lebensmittelrechtlichen Gesichtspunkten auch nicht damit rechnen, dass diese verunreinigt sind". Das Urteil (Az.: 231 C 7215/11) ist rechtskräftig.

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