Pflegekosten:AOK will Beatmung von Kleinkind nicht bezahlen

Die AOK nennt die Beatmung eines Münchner Kleinkindes "ambulante Sterbebegleitung" - und zahlt nicht. Die Stadt zieht vor Gericht.

Sven Loerzer

Keine drei Jahre alt wurde das schwerstbehinderte Kleinkind, um dessen Pflegekosten fünf Jahre nach seinem Tod nun bald vor Gericht gestritten werden wird. In den letzten neun Monaten seines Lebens betreute ein Pflegedienst das Kind in einer eigens für Kinder, die beatmet werden müssen, gegründeten Wohngemeinschaft rund um die Uhr. Weil sich die AOK Bayern weigerte, die vollständigen Kosten für die Betreuung zu übernehmen, sprang zunächst das städtische Amt für Soziale Sicherung ein.

Pflegekosten: Das Sozialgericht München entscheidet, wer die Pflegekosten eines verstorbenen Kleinkindes übernehmen muss.

Das Sozialgericht München entscheidet, wer die Pflegekosten eines verstorbenen Kleinkindes übernehmen muss.

(Foto: Foto: dpa)

Da die AOK im letzten Jahr endgültig die Erstattung der Kosten in Höhe von 141100,60 Euro ablehnte, will das Amt nun Klage erheben, um sich das Geld von der Krankenkasse zurückzuholen. Die aber verweist darauf, dass sie zwar für die Kostenübernahme bei einer Behandlungspflege, nicht aber bei einer ambulanten Sterbebegleitung zuständig sei. Wenn am heutigen Donnerstag der Sozialausschuss der Klageerhebung erwartungsgemäß zustimmt, wird sich das Sozialgericht München mit dem Fall beschäftigen müssen.

Das 2002 geborene Kind war mehrfach schwerstbehindert und über seinen Vater bei der AOK mitversichert. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde das Kind von einem Pflegedienst in einer Wohngemeinschaft für beatmete Kinder bis zu seinem Tod neun Monate später betreut. Die AOK lehnte die volle Kostenübernahme für die 24-stündige Betreuung und Beobachtung des Kindes jedoch ab. Die Kasse berief sich dabei auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), wonach das Kind "nach einem langen Krankenhausaufenthalt vom Pflegedienst zur Sterbebegleitung übernommen" worden sei.

Entgegen der Erwartungen sei das Kind "nicht innerhalb von wenigen Wochen" gestorben, hieß es in einer späteren MDK-Stellungnahme. Die städtischen Juristen halten dem aber entgegen, dass es bei dem Kind ausschließlich um Behandlungspflege ging, wie sie auch ärztlich verordnet gewesen sei. Es sei notwendig gewesen, dass ständig Fachpersonal anwesend war, um die immer wieder auftretenden Krampfanfälle medikamentös zu dämpfen und Komplikationen zu lindern. Zudem sei jederzeit ein Eingreifen der Pflegekraft erforderlich gewesen, etwa um die Atemwege frei von Schleim zu halten. Es sei ausschließlich um medizinische Betreuung zur Linderung der Beschwerden gegangen und nicht um die seelisch-geistige Betreuung eines sterbenden Menschen.

Kassen drücken die Preise

Die Chancen der Stadt, das Geld zurückzuerhalten, stehen gut: Denn in der neueren Rechtsprechung der Sozialgerichte sind Kranken- und Pflegekassen bei einer notwendigen 24-Stunden-Betreuung von Beatmungspatienten dazu verpflichtet worden, die Versorgung vollständig zu finanzieren. Trotz eines wegweisenden Urteils des Bundessozialgerichts von Ende 2005, so berichten auch Intensivpflegedienste, müsste immer wieder im Einzelfall die Kostenübernahme durch die Kassen gerichtlich durchgesetzt werden.

Etwa 3000 bis 4000 Menschen bundesweit werden nach Angaben von Christoph Jaschke, Mitbegründer der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH, außerhalb von Kliniken künstlich beatmet. Sein Unternehmen betreut mit rund 600 Mitarbeitern etwa 90 Beatmungspatienten, viele von ihnen "nehmen ganz normal am Leben teil".

Jaschke, Präsident des ersten Münchner außerklinischen Intensiv-Kongresses, der in diesem Jahr Ende Oktober stattfindet, weiß von Fällen, in denen Kassen die Eltern fragen, ob sie nicht die Langzeitbeatmung ihres Kindes selbst übernehmen können. Immer häufiger würden Krankenkassen auch massiv versuchen, die Preise zu drücken und Eltern dazu drängen, zu billigeren Pflegediensten zu wechseln, die kaum Fachkräfte einsetzen. Die Betroffenen verzichteten aus Angst meist darauf, sich zu wehren. "Dabei gehört der Erstickungstod zum Übelsten, was man sich vorstellen kann."

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