Perlach:Klare Ansage

Bezirksausschuss lehnt den Antrag auf ein Arbeiterwohnheim ab

"Sie ist planungsrechtlich unzulässig": Die ablehnende Stellungnahme des Unterausschusses (UA) Bauvorhaben, Stadtplanung und Bürgerbeteiligung lässt es an Deutlichkeit wahrlich nicht fehlen. Adressiert ist sie an den Eigentümer der stillgelegten Gießerei an der Unterbiberger Straße 37. Der hatte für den Betrieb eine Nutzungsänderung und den Umbau zu einer Arbeiterunterkunft mit 60 Betten beantragt. Dazu sagt der Bezirksausschuss Ramersdorf-Perlach, der sich die Meinung des UA zu eigen gemacht hat, klar Nein.

Wie UA-Vorsitzender Wolfgang Thalmeir (CSU) jüngst dem Gremium erläuterte, sehe der Bebauungsplan an der Stelle ein Gewerbegebiet vor. Dort wäre eine Zulassung für Arbeiter nur dann erlaubt, wenn es sich um Arbeitnehmer eines ansässigen Unternehmens handeln würde. Das ist im Falle der stillgelegten Gießerei eindeutig nicht der Fall.

Beim Verweis auf die formalen Kriterien haben es die Lokalpolitiker aber nicht belassen. In ihrer Stellungnahme fahren sie fort: Soweit beabsichtigt sei, eine Unterkunft für 60 Arbeiter auf engstem Raum zu schaffen, sei zu vermuten, dass die Anlage der "Beherbergung von wechselnden, osteuropäischen Bauarbeitern dienen soll, die bekanntermaßen, bei völlig inakzeptabler Bezahlung, zumeist in menschenunwürdigen Unterkünften zusammengepfercht hausen". Ein derartiges Wohnheim sei unerwünscht, werde dem Charakter des Gewerbegebietes nicht gerecht und verstärke nur den Trading-Down-Effekt.

Andererseits signalisiert der BA dem Antragsteller durchaus ein gewisses Verständnis für sein Vorgehen. Auch und gerade wegen der fehlenden Anbindung des Gebietes sei eine gewerbliche Nutzung der vorhandenen Flächen nicht möglich, weshalb "der Eigentümer händeringend nach Alternativen sucht". Weiter heißt es in der Stellungnahme: Der BA rege deshalb ausdrücklich an, zu prüfen, ob nicht im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplans eine Umwidmung der Flächen in der Weise erfolgen könne, dass eine Realisierung von Wohnbebauung, für die derzeit dringender Bedarf bestehe, möglich wird. Zu dem Zweck schlägt das Gremium vor, kurzfristig zusammen mit dem Eigentümer, einem Vertreter des Referats für Arbeit und Wirtschaft, einem Vertreter des Planungsreferats sowie einem BA-Vertreter einen Ortstermin anzuberaumen. Dabei sollten dann die Möglichkeiten zur Umwidmung der Flächen, weg von Gewerbenutzung hin zur Wohnraumnutzung, abgeklärt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: