Pauli-Prozess:Schluss mit Latex?

Im Streit zwischen "Park Avenue" und Gabriele Pauli um die Veröffentlichung der Fotos, die die Fürther Landrätin in Latexhandschuhen und mit aufgemalter Maske zeigen, hat der Richter nun einen Vergleich vorgeschlagen.

Hans Holzhaider

Im Rechtsstreit zwischen der Fürther Landrätin Gabriele Pauli und der Zeitschrift Park Avenue um die Veröffentlichung von Photos, auf denen die CSU-Politikerin unter anderem mit Latex-Handschuhen und einer aufgemalten schwarzen Gesichtsmaske zu sehen ist, hat der Vorsitzende Richter der Pressekammer am Landgericht München I, Thomas Steiner, einen Vergleich vorgeschlagen, der den Interessen Paulis relativ weit entgegenkommt.

Danach soll das Magazin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber gleichwohl verbindlich auf eine weitere Veröffentlichung der umstrittenen Photos verzichten und auch eine Verbreitung durch andere Medien nicht mehr gestatten.

Im Gegenzug dazu könnte Gabriele Pauli auf alle weiteren Ansprüche, also zum Beispiel Schadensersatz oder Schmerzensgeld, verzichten.

Pauli hatte über ihren Rechtsanwalt Ernst Fricke geltend gemacht, dass die Photos vor der Veröffentlichung nicht von ihr autorisiert und darüber hinaus durch die Art der Präsentation und die Koppelung mit nicht genehmigten Zitaten verfremdet worden seien.

Dadurch seien bei den Lesern "billigste Emotionen geweckt" und sie selbst "bewusst diskriminiert" worden.

Richter Steiner gibt den streitenden Parteien nun zu bedenken, es sei vorstellbar, dass sich Pauli spontan positiv über die Bilder geäußert habe und die Redaktion dies fälschlich so aufgefasst habe, als seien die Fotos damit freigegeben.

Ein solches "Missverständnis" zugrundegelegt, sollte das Magazin den Wunsch Paulis, die Photos nicht weiter zu verbreiten, respektieren. Der Richter warnt vor einer weiteren Eskalation des Rechtsstreits. Weitergehende Ansprüche Paulis kämen, falls deren Rechtsposition zutreffe, durchaus in Betracht.

Gabriele Pauli und Park Avenue, vertreten durch den Hamburger Anwalt Helmuth Jipp, haben jetzt bis zum 2. Mai Zeit, sich zu dem Vergleichsvorschlag zu äußern.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: