Parkhaus-Mord:BGH bestätigt Böhringer-Urteil

Karlsruhe hat das Urteil im Parkhaus-Mord bestätigt: Bence T. muss wegen dem Mord an seiner Tante Charlotte Böhringer lebenslang hinter Gitter.

Stephan Handel

Die Mitteilung war äußerst knapp gefasst: Gerade einmal fünf Zeilen brauchte der 1. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH), um Bence T. mitzuteilen, dass er für sehr lange Zeit, vermutlich mehr als 20 Jahre, im Gefängnis bleiben muss. Die "umfassende Prüfung" des Urteils vom vergangenen August, gesprochen vom Münchner Schwurgericht, habe ergeben, dass keine Rechtsfehler festzustellen seien. Deshalb sei Bence T.s Revision zu verwerfen - die lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten im "Parkhaus-Mordprozess" ist somit rechtskräftig.

Parkhaus-Mord: Benedikt "Bence" T. muss lebenslang im Gefängnis bleiben. Der BGH bestätigte das Urteil.

Benedikt "Bence" T. muss lebenslang im Gefängnis bleiben. Der BGH bestätigte das Urteil.

(Foto: Foto: Heddergott)

Bence T. war angeklagt, im Mai 2006 seine Tante Charlotte Böhringer im Penthouse über ihrer Parkgarage in der Baaderstraße erschlagen zu haben. Es entwickelte sich einer der längsten Strafprozesse in der Geschichte des Landgerichts München I: 93 Tage wurde verhandelt, insgesamt 15 Monate dauerte das Verfahren. Bence T. schwieg die meiste Zeit und beteuerte nur einmal in einer Erklärung und erneut in seinem Schlusswort seine Unschuld. Aus Protest gegen die seiner Meinung nach ungerechtfertigte Anklage und gegen die Verhandlungsführung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl trat er mehrere Wochen in den Hungerstreik. Seine Verteidiger stellten mehr als 200 Beweisanträge. Dennoch wurde Bence T. am Ende verurteilt - lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld.

Die Verwerfung der Revision nennt Anwalt Peter Witting "skandalös", sein Co-Verteidiger Stefan Mittelbach "entsetzlich": 255 Seiten umfasst die Revisionsbegründung, sie ging am 23. Februar beim BGH ein. Danach habe die Münchner Staatsanwaltschaft ihre Gegenerklärung verfasst und die Akten am 19. März an die Generalbundesanwaltschaft geschickt. Schon am 27. März - also nur fünf Arbeitstage später - habe die ihren Verwerfungsantrag ausformuliert und geschrieben gehabt.

"Das kann mir niemand erzählen", sagt Peter Witting, "dass sich jemand in nur fünf Tagen in ein derart kompliziertes Prozessgeschehen einarbeiten und sich fundiert mit unseren Argumenten auseinandersetzen kann. Das Recht ist auf der Strecke geblieben. Die Anwaltschaft hat zu Recht schon lange ihr Vertrauen in das Rechtsmittel der Revision verloren."

Nur vier Wochen brauchte der 1. Senat des BGH für seine jetzige Entscheidung. Bence T. erhielt den Beschluss des BGH am 28. April mit der Post in Stadelheim, wo er seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft sitzt. Er ist, sagt Peter Witting, "tief verbittert". Vermutlich wird er demnächst in die JVA Straubing verlegt werden, wo Bayerns Kapitalverbrecher einsitzen. An Rechtsmitteln bleibt ihm nicht mehr viel: Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, eventuell ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - beide Wege bieten jedoch erfahrungsgemäß strafrechtlich Verurteilten nur wenige Chancen.

Das Schwurgericht hat in seinem Urteil auch den Verfall von Bence T.s Vermögen angeordnet - das heißt: Wenn er sein Erbteil am millionenschweren Vermögen von Charlotte Böhringer erhalten hätte, würde dieser an die Staatskasse fallen. Deshalb hat sein Bruder und Miterbe, der wie die ganze Familie stets zu ihm gehalten hat, ein Erbunwürdigkeitsverfahren angestrengt. Das zuständige Zivilgericht hat eine Entscheidung bis zur Rechtskraft des Strafurteils ausgesetzt - nun kann auch hier verhandelt werden.

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