Panne beim Onlinebanking:Einzug ohne Ermächtigung

Onlinebanking macht das Leben leichter, dachte sich eine Münchner Wirtin. Doch dann verschwanden die von Finanzamt, Steuerberater und Kabelfirma geforderten Summen nicht von ihrem Konto, sondern wurden aufgebucht. Als die Frau ihren Fehler bemerkte, versuchte sie, die Transaktion rückgängig zu machen. Doch damit ging der Ärger erst richtig los.

Thomas Anlauf

Es ist eine verführerische Vorstellung. Das Konto ist abgeräumt, zum Zahltag ist es noch ein wenig hin - warum nicht eine kleine Zwischenfinanzierung durchs Finanzamt? Absurde Idee? Eine Münchnerin hat genau das getan: Sie hat einfach Geld vom Finanzamt abgebucht - wenn auch aus Versehen.

Online Banking

Einer Münchner Wirtin ist ein Fehler beim Onlinebanking passiert. Plötzlich fand sich eine Menge Geld auf ihrem Konto. (Symbolbild)

(Foto: Daniel Hofer)

Am 1. August erledigte die 49-Jährige, die in Haidhausen ein kleines Lokal betreibt, mal wieder ihren Papierkram. Zum Glück gibt es Onlinebanking, dachte die Wirtin und wollte auf diesem Weg ihre Umsatzsteuer, eine Rechnung an ihren Kabelanbieter und Schulden beim Steuerberater begleichen.

Dabei passierte das Malheur: Statt auf "Überweisung" zu klicken kam sie versehentlich in das Menü für Lastschriften, gab dort die geforderten Summen und Bankverbindungen ein - und hatte wenig später viel Geld auf dem Konto. Geld von der Finanzkasse München, dem Kabelanbieter und dem Steuerberater.

Eigentlich völlig legal, sagt die von dem Fall betroffene Stadtsparkasse München. "Die Möglichkeit, Lastschriften einzureichen, haben ausschließlich Geschäftskunden, die zuvor eine zusätzliche Inkassovereinbarung mit ihrer Bank abschließen", so die offizielle Stellungnahme.

Ob dem Geschäftskunden eine Einzugsermächtigung vorliege, "können Banken nicht prüfen, da diese vom Zahlungspflichtigen direkt an den Zahlungsempfänger erteilt wird".

Verbraucherschützer sind entsetzt

Ein Vertrauensbonus also, von dem die Münchner Wirtin allerdings keine Ahnung hatte. Erst ihr Steuerberater klärte sie am Tag nach der versehentlichen Transaktion auf, was sie angerichtet hatte. Nette Idee, befand der, bestand jedoch darauf, sie möge bitte sein Salär überweisen und nicht abbuchen. Was die Wirtin natürlich tat.

Doch die Geschichte geht weiter. Frau B., die ob der pekuniären Peinlichkeit nur ungern ihren Namen in der Zeitung lesen will, überwies alle Fehlbuchungen am 2. August doppelt zurück - und informierte zusätzlich ihre Bankfiliale in Haidhausen.

Dort räumte man nach geraumer Zeit auch einen "technischen Fehler" ein, wie die Münchnerin sagt. Und dann buchte die Bank, ohne dass es diesmal Frau B. angeordnet hatte, nochmals von ihrem Konto alle Geldbewegungen ab. Seit dem 6. September scheint immerhin alles wieder seine Richtigkeit zu haben: Das Geld ist dort, wo es hingehört.

Die Verbraucherzentrale zumindest reagiert entsetzt. "Ein Unding" nennt deren Finanzexperte Sascha Straub die Vorgänge und bezeichnet das geschilderte Szenario als "Lücke im Sicherheitssystem". Die Stadtsparkasse hält den Fall für weniger dramatisch. Von einem "kleinen menschlichen Versagen" spricht man dort, das mittlerweile jedoch korrigiert sei.

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