Auf Anraten des Richters soll der beklagte Anwalt dem Anspruch der Mutter der "Marienhof"- Schauspielerin nachkommen. Die Klägerin fordert von ihrem ehemaligen Rechtsanwalt, sein Honorar zurückzuzahlen.

In dem Prozess zwischen der Mutter der verunglückten Serien-Schauspielerin Julia Palmer-Stoll und ihrem ehemaligen Anwalt vor dem Landgericht München I sind die Erfolgschancen der Klägerin gestiegen. Auf Basis der Aktenlage hat der Richter dem beklagten Anwalt geraten, den Anspruch der Mutter anzuerkennen. Ein Gerichtssprecher sagte, der Richter räume der Frau damit eine "große Chance" ein, den Prozess zu gewinnen.

Mutter von verunglückter Julia Palmer-Stoll verklagt Rechtsanwalt Bild vergrößern

Julia Palmer Stoll war bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Nun kämpft ihre Mutter vor Gericht um die angefallenen Anwaltskosten. (© Foto: dpa)

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Mehr als zwei Jahre nach dem Unfalltod der "Marienhof"-Schauspielerin Julia Palmer-Stoll (21) hat deren Mutter ihren ehemaligen Anwalt beschuldigt, seine Anwaltskosten doppelt abgerechnet zu haben. Momentan befasst sich die 35. Zivilkammer des Landgerichts München I mit dem Rechtsstreit.

Vorwurf: Anwaltskosten doppelt abgerechnet

Der Angeklagte war bei den Verhandlungen nicht anwesend und muss jetzt entscheiden, ob er den Vorschlag des Richters annimmt. Lehnt er ihn ab, kommt es nach Angaben des Gerichts in etwa einem Monat zur Beweisaufnahme.

Palmer-Stolls Mutter will von ihrem Anwalt, der für die Eltern Schmerzensgeld erstritten hatte, ein Honorar von mehr als 5000 Euro zurückhaben. Der Jurist hat nach Ansicht der Mutter doppelt abgerechnet, da die Auto-Versicherung des Unfallfahrers neben dem Schmerzensgeld auch die Anwaltsgebühren bezahlt habe. Die Klägerin wirft dem Anwalt vor, zusätzlich von ihr 5000 Euro Honorar verlangt zu haben.

Der Schauspielerin Julia Palmer-Stoll, die in der Vorabendserie "Marienhof" die Krankenschwester Simone gespielt hatte, war ihre Tierliebe zum Verhängnis geworden. In der Nacht zum 9. Juni 2005 hatte sie in Dachau bei München einen Igel retten und von der Straße tragen wollen.

Honorar als Bonuszahlung?

Dazu hielt sie ihren Wagen an und stieg aus, um das Tier in Sicherheit zu bringen. Als sie den Igel gerade aufheben wollte, erfasste ein Auto die Serien-Darstellerin. Die 21-jährige wurde unter den Wagen gezogen und 30 Meter mitgeschleift. Wenige Stunden später erlag sie in einer Unfallklinik ihren schweren Verletzungen.Gegen den 41 Jahre alten Unfallfahrer, der den Ermittlungen zufolge zu schnell gefahren war, erließ das Amtsgericht Dachau im vergangenen Jahr einen Strafbefehl in Höhe von einigen tausend Euro.

Der beklagte Anwalt hatte kürzlich in einem Interview erklärt, dass er "mit Frau Palmer eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen" habe, die er bei Gericht vorlegen werde. Zuvor hatte er gesagt, die Mutter sei über die Höhe des vom ihm erstrittenen Schmerzensgeldes so erfreut gewesen, dass sie ihm - in Kenntnis der Honorarzahlung durch die Versicherung - die genannte Summe zusätzlich habe zukommen lassen.

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(sueddeutsche.de/ddp)