Orthodoxe Diözese:Kirche steht Geld eines insolventen Spenders zu

Spenden an eine Kirche, die sich ausschließlich aus milden Gaben finanziert, sind sakrosankt. Ein Insolvenzverwalter möchte 33.000 Euro von der Russisch Orthodoxen Diözese in München zurück, die ein Gläubiger gespendet hatte - vergebens.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Spenden an eine Kirche, die sich ausschließlich aus milden Gaben finanziert, sind sakrosankt - das ist einem ungewöhnlichen Prozess vor dem Oberlandesgericht München (OLG) zu entnehmen. Ein Insolvenzverwalter fordert dort von der Russisch Orthodoxen Diözese insgesamt 33 000 Euro Spendengeld eines Gläubigen zurück, der inzwischen bankrott ist und vor allem einer Krankenkasse viel Geld schuldet. In erster Instanz hatte das Landgericht München I die Kirche des Münchner Erzbischofs Mark zur Zahlung verurteilt, weil sie sich an den Spenden sozusagen bereichert habe. Doch der Insolvenz-Senat des OLG hält diese Betrachtungsweise für "unglücklich".

Der korrekte Kirchenname ist lang: Russische Orthodoxe Diözese des orthodoxen Bischofs von Berlin und Deutschland. Dieses Bistum, älteste orthodoxe Diözese in Deutschland, wird vom Kloster des Heiligen Hiob von Potschajew in Obermenzing aus geleitet. Zu ihr gehören auch Gemeinden in Großbritannien, Dänemark und Österreich. Die Diözese ist in Deutschland seit 1936 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.

Anders als die evangelische oder katholische Kirche nimmt sie dennoch keine Steuergelder ein, sondern finanziert sich ausschließlich über freiwillige Spenden ihrer Gläubigen. Man lebe von der "Hand in den Mund", sagte der Senatsvorsitzende am Dienstag. Deshalb werden auch nur 16 der insgesamt 40 Priester minimal entloht und viele müssen noch einem regulären Beruf nachgehen.

Der klagende Insolvenzverwalter meint aber, dass die Kirche die Spenden der vergangenen vier Jahre zurückzahlen müsse, die ein später insolvent gewordenes Kirchenmitglied geleistet hatte: Da von diesen Beträgen Priester bezahlt worden seien, hätte die Kirche Geld an anderer Stelle gespart. Die Richter der ersten Instanz hatten das bestätigt: Echte Gegenleistungen habe der Gläubige nicht erhalten, da die Kirche Gottesdienste, Beerdigungen oder Taufen gratis anbiete. Sie verurteilten die Diözese daher zur Rückzahlung.

Das OLG macht nun aber deutlich, dass die Kirche ausschließlich von Spenden existiere und sich daher nur das Nötigste leisten könne. Rücklagen oder gar Vermögen existiere nicht: "Diese Kirche ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet", sagte der Vorsitzende. Mit der Bezahlung von Rechnungen oder Priestern habe sich die Kirche in Bezug auf die umstrittenen Spenden "entreichert" und könne daher nicht zurückgeben, was nicht mehr da sei. Das Gericht forderte den Insolvenzverwalter auf, seine Klage zurückzunehmen. Andernfalls wird der Senat Mitte Juli das Urteil verkünden.

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