Onlinebetrug:Geldstrafe statt Belohnung

Gericht verurteilt 31-Jährigen, der seine Bankdaten für Onlinebetrug missbrauchen ließ

Von Ekkehard Müller-Jentsch

300 Euro Belohnung für eine angeblich harmlose Überweisung? Ein 31-jähriger Münchner ist mit einer ziemlich dünnen Erklärung vor dem Amtsgericht München gescheitert: Statt die erhoffte Summe zu kassieren, muss er nun eine dreimal höhere Strafe wegen Geldwäsche bezahlen. Damit ist er sogar noch relativ glimpflich davongekommen. Und das auch nur, weil seine Freunde bei dem Versuch gescheitert sind, eine Frau beim Onlinebanking auszuplündern.

Der 31-Jährige hatte einem Freund die Daten seiner Girokontos zur Verfügung gestellt. Der brauchte die Bankdaten angeblich, damit der Käufer eines Gebrauchtwagens dorthin 5000 Euro überweisen konnte. Für diese kleine Gefälligkeit sollte der Münchner mit zwei- oder drei Hundertern entlohnt werden.

Tatsächlich wurden bald darauf mit den Daten und auf den Namen des 31-Jährigen drei neue Konten eröffnet. Auf diese überwiesen bisher noch unbekannten Onlinebetrüger jeweils 9780, 9900 und 9900 Euro, die sie vom Onlinekonto einer zunächst ahnungslosen Münchnerin abgefischt hatten. Irgendwie war es den Betrügern gelungen, die Pin- und die Tan-Nummern der Frau auszuspähen.

An ihre 29 580 Euro Beute kamen sie allerdings dann doch nicht, weil die Frau rein zufällig die illegalen Abbuchungen von ihrem Konto frühzeitig bemerkt hatte und die Transaktionen rückgängig machen lassen konnte. In der Folge wurde der angeblich ahnungslose 31-Jährige sofort von der Polizei geschnappt.

Der Amtsrichter warf ihm nun vor, bewusst die Augen verschlossen zu haben. Er habe doch in Kauf genommen, dass seine Kontodaten für den Transfer von Geldern missbraucht werden, die aus Straftaten stammen. So sei schon der "Anlass" höchst verdächtig gewesen, meinte der Strafrichter. Es sei doch dubios, dass der Freund wegen eines Autogeschäfts die Kontodaten haben wollte. "Bemerkenswert ist auch, dass der Angeklagte für diesen einfachen Gefallen 200 bis 300 Euro erhalten hätte sollen." Niemand würde eine Vergütung in dieser Höhe gewähren, wenn der Hintergrund für die Überweisung ein legales Geschäft wäre, meinte der Richter.

In der Verhandlung erklärte der 31-Jährige daraufhin, er habe damals wegen einer Erkrankung bestimmte Medikamente einnehmen müssen: "Deshalb hatte ich Konzentrationsschwierigkeiten und konnte nicht vernünftig denken." Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Das Gericht hielt ihm zu Gute, dass er nicht vorbestraft war und letztlich kein Schaden entstanden ist. Er kam auch relativ billig davon, weil er nur Arbeitslosengeld bezieht und ihn sogar seine in Bulgarien lebende Mutter finanziell unterstützen muss.

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