Olympia 2018: IOC-Verträge sittenwidrig?:Letztes Gefecht vor Durban

Sollte München den Zuschlag für Olympia 2018 bekommen, müsste OB Ude die sogenannten Host-City-Verträge des IOC unterschreiben. Ein Gutachten der Olympia-Gegner stuft diese Verträge nun als rechts- und sittenwidrig ein. Ude kontert: Das Papier sei "wahnsinnig oberflächlich".

Dominik Hutter und Katja Riedel

In acht Tagen möchte OB Christian Ude im südafrikanischen Durban seinen Namen unter den sogenannten Host-City-Vertrag setzen - wenn die Abstimmung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) für die Münchner Delegation nach Wunsch verläuft.

Vorstellung des Muenchner Bid Books fuer die Olympischen Winterspiele 2018

Münchens OB Ude (2. von rechts) bei der Vorstellung des Münchner Bid Books für Olympia 2018.

(Foto: dapd)

Geht es nach einem Gutachten des Regensburger Lehrstuhlinhabers für Verwaltungsrecht, Gerrit Manssen, dann ist Udes Unterschrift rechts- und sittenwidrig. Das ist der Tenor seines juristischen Gutachtens, das der Professor im Auftrag der olympiakritischen Gesellschaft für ökologische Forschung erstellt hat und das diese gemeinsam mit dem Bündnis NOlympia am Montag vorgestellt hat. Ude wies die Kritik als völlig unbegründet zurück.

Im Host-City-Vertrag werden die genauen Bedingungen für Organisation, Austragung und Finanzierung der Spiele geregelt. Flankiert ist die Münchner Bewerbung von einem sogenannten Multi-Party-Agreement, in dem sich Bund, Freistaat sowie die kommunalen Gremien in München, Garmisch-Partenkirchen und dem Berchtesgadener Land hinter die Bewerbung und deren Bedingungen stellen.

Für Manssen ist dies nur Ausdruck des politischen Willens, die Spiele auszutragen. Ausreichend, um Ude zu ermächtigen, Garantien abzugeben, sei dies nicht. "Eigentlich müsste sich die Bundesrepublik Deutschland bewerben, aber das geht aufgrund der Gepflogenheiten des IOC nicht", so Manssen. Als Beispiele für Kompetenzüberschreitungen wertet Manssen unter anderem Garantien, die das Marken- und Urheberrecht oder Ein- und Ausreise betreffen.

Dazu fehlt Manssen zufolge ein Gesetz - auch das bayerische Olympiagesetz betreffe nur Haushaltsfragen und erweitere nicht den Wirkungskreis des Münchner OB. Ude sei ein "Vertreter ohne Vertretungsmacht". Juristisch sei weder das Multi-Party-Agreement noch die Unterschrift Udes unter dem Host-City-Vertrag tragfähig. Auch der Landtag hätte sein eigenes Haushaltsrecht nicht zugunsten des Olympiagesetzes ändern dürfen, eine unbeschränkte Haftung sei nicht zulässig, "für die Stadt München erst recht nicht", so Manssen.

Ude dagegen bezeichnete das Gutachten als "wahnsinnig oberflächlich" - selbstverständlich seien alle Abmachungen mit dem IOC vorher von der Rechtsabteilung des Rathauses sowie der Rechtsaufsicht geprüft und für legal befunden worden. Die Stadt dürfe sich durchaus der Kompetenzen von Freistaat und Bund bedienen - zumal dies beide ja vertraglich zugesichert hätten. Die Behauptung, man bewege sich im rechtsfreien Raum, sei "durch nichts bewiesen". Offenkundig seien die Olympia-Gegner "schlechte Verlierer", die nicht genug Anstand besäßen, das Ergebnis des Garmischer Bürgerentscheids zu akzeptieren. Immerhin hätten schon zahlreiche "stolze Weltmetropolen" einen solchen Olympia-Vertrag unterschrieben.

Folgen dürfte Manssens Gutachten indes nicht haben: Wie er einräumte, könnten Bürger nicht klagen, nur die zuständige Aufsichtsbehörde könnte einschreiten, also die Regierung von Oberbayern. Dies ist nicht zu erwarten. Der grüne Landtagsabgeordnete Ludwig Hartmann kündigte an, das bayerische Innenministerium und das IOC über Udes möglicherweise rechtswidrige Unterschrift zu informieren. Post bekommt das IOC auch von Landtagspräsidentin Barbara Stamm: Sie wird dem Präsidenten Jacques Rogge von über 90 Prozent Zustimmung der Parlamentarier berichten.

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