Oktoberfest:Hühnerbraterei klagt gegen Wiesn-Ablehnung

Oktoberfest: Aus is und gar is: Die Hühnerbraterei Poschner mit ihren 350 Plätzen war mehr als 80 Jahre lang auf dem Oktoberfest vertreten.

Aus is und gar is: Die Hühnerbraterei Poschner mit ihren 350 Plätzen war mehr als 80 Jahre lang auf dem Oktoberfest vertreten.

(Foto: Poschner)
  • Erstmals seit 80 Jahren ist Poschner's Hühner- und Entenbraterei nicht mehr für das Oktoberfest zugelassen.
  • Für das Zelt hatte im April der Mitbewerber Josef Able den Zuschlag bekommen.
  • Nun klagt der Familienbetrieb gegen diese Entscheidung, wie der Anwalt mitteilte.

Von Andreas Schubert

Poschner's Hühner- und Entenbraterei ist dieses Jahr erstmals seit 80 Jahren nicht mehr für die Wiesn zugelassen. Dagegen klagt das Unternehmen nun, wie dessen Anwalt Florian Besold am Donnerstagnachmittag mitteilte. Statt des Familienbetriebs Luff, der das Zelt betrieben hat, hat im April der Mitbewerber Josef Able den Zuschlag bekommen, ebenfalls für eine Hühnerbraterei.

Able hatte bisher zusammen mit seiner Frau Claudia einen Spanferkel-Imbiss an der südwestlichen Ecke des Löwenbräuzeltes. Für ein größeres Zelt hatte er sich zusammen mit seinen Söhnen Daniel und Sebastian beworben, die derzeit die Schlosswirtschaft Oberschleißheim betreiben.

Wie die Klage begründet wird

Man wolle der Konkurrenz nicht schaden, schreibt Anwalt Besold. In einem Brief an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und den Zweiten Bürgermeister Josef Schmid (CSU) betont der Jurist aber, die Ablehnung sei "weder tatsächlich noch rechtlich nachvollziehbar". In einer weiteren Mitteilung sowie in der Anklageschrift verweist er auf mehrere hundert Beschwerdebriefe an die Stadt, in denen Bürger vermeintliche Vetternwirtschaft kritisieren, betont dabei aber ausdrücklich, dass dies von der Firma Poschner "weder initiiert, noch in irgendeiner Weise mitbestimmt war".

Weiterhin weist Besold darauf hin, dass es bei der Hühnerbraterei nie Beanstandungen gegeben habe. Da zudem nach Aussage vieler "Verantwortungsträger der Stadt" eigentlich Unternehmen, "die nach Münchnerischer Tradition noch Oasen eines unaufgeregten, ruhigen und familienfreundlichen Oktoberfestgenusses sind, erhalten bleiben sollen", sei die Entscheidung "zugunsten eines Unternehmens, das erkennbar nach anderen ,Event-orientierten Grundsätzen' das zukünftige Geschäft betreiben will, nicht nachvollziehbar".

Die Familie Luff verweist auf Anfrage auf ihren Anwalt. Und der betont am Telefon: "Ich bin empört. Man muss doch mal sehen, Josef Able hat als gastronomischer Wiesnwirt kaum Erfahrung", sagt Besold. "Was will die Stadt eigentlich? Will sie nur noch Eventangebote oder doch, wie immer alle betonen, familienfreundliche Angebote?"

Stadtrat diskutiert nochmals über Vergabemodalitäten

Als weiteren Punkt führt der Anwalt auf, dass Poschner sich in den vergangenen Jahren an allen neuesten ökologischen und technischen Standards orientiert habe und die Ausstattung jeweils "vollste Zustimmung der entscheidenden Behörde fand".

Besold betont, dass sich die Familie Luff in einer eigenen Anfrage an die Bürgermeister gewandt habe, was neben den Beschwerdebriefen der Bürger dazu geführt habe, dass am 14. Juli im Münchner Stadtrat noch einmal über die Vergabemodalitäten diskutiert wird. Das Problem: Bis dann wären die Fristen zur Klageerhebung abgelaufen. Deshalb sei es notwendig gewesen, die Klage vorher einzureichen, teilt der Anwalt Reiter und Schmid mit. Besold ist zudem verwundert, wie spät, "nicht ausschließbar absichtsvoll spät", wie er sagt, die Firma Poschner durch den Bescheid von der Ablehnung erfahren habe, nämlich erst am 2. Juni. Presse und Öffentlichkeit wussten bereits lange vorher Bescheid.

Der Fall könnte noch einmal eine Grundsatzdebatte über die Transparenz der Vergabe der Wiesn-Lizenzen heraufbeschwören. "Das Punktesystems ist völlig undurchsichtig", sagt Besold. Wiesnchef Josef Schmid will sich derzeit nicht dazu äußern. Im Wirtschaftsreferat ist aber zu erfahren, dass es durchaus schon Klagen gegen Ablehnungsbescheide gegeben habe. Dass sich aber jemand vor Gericht einen Platz auf der Wiesn erkämpft habe, sei nicht bekannt.

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