Obersendling:Hofmann-Höfe schon verkauft

Patrizia veräußert Neubau-Projekt an den Entwickler Rock Capital

Was die Fraktion der Bayernpartei im Stadtrat zu einer Anfrage an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) veranlasste, ist nun Wirklichkeit geworden: Die Patrizia Immobilien AG als Eigentümerin des ehemaligen Siemens-Geländes an der Baierbrunner Straße in Obersendling (Campus Süd/Hofmann-Höfe) hat das gesamte Projekt für den Neubau von etwa 1000 Wohnungen auf einem 9,3 Hektar großen Areal in einem sogenannten strukturierten Bieterverfahren an den Vermögensverwalter und Projektentwickler Rock Capital mit Sitz in Grünwald verkauft. "Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart", heißt es in einer Presserklärung der Patrizia. Der Immobilien-Zeitung zufolge soll der Kaufpreis bei knapp 250 Millionen Euro gelegen haben.

Die Bayernpartei hat in ihrer Anfrage die Frage aufgeworfen, ob durch den Verkauf des Geländes das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs "Makulatur" geworden sei oder ob ein neuer Investor daran gebunden wäre. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bejaht dies. "Beim derzeitigen Stand wird weiterhin am Zeitplan für Billigung und Satzung des Bebauungsplans im Jahr 2018 festgehalten", teilt Stadtbaurätin Elisabeth Merk in ihrer Antwort auf die Anfrage mit. Eine Bindung an das Ergebnis des 2015 durchgeführten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs für ein Gesamtkonzept Campus Süd und Hochhaus an der Baierbrunner Straße 54 sei gegeben. Nicht bekannt sei jedoch, "unter welchen Bedingungen die Eigentümerin den Verkauf der Grundstücke am Markt lanciert hat".

Kaum zufrieden sein dürften die Stadträte Johann Altmann, Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer mit der Antwort auf ihre Frage, wie sich denn künftig verhindern ließe, "dass Spekulanten Grundstücke, auf denen dringend benötigter Wohnraum entstehen soll, weiterveräußern". Dafür stünden "keine geeigneten Instrumente" zur Verfügung, erklärt das Planungsreferat. Grund dafür sei der "hohe Stellenwert des Eigentumsrechts". Auch für Auflagen, wie die Pflicht zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses oder ein mindestens zehnjähriger Verbleib des bebauten Grundstücks in einem Unternehmen, gebe es keine rechtliche Grundlage.

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