Oberlandesgericht München:Umstrittene Raubkunst aus Zypern

Raubkunst aus Zypern

Um Fresken, Ikonen und Gemälde in Millionenhöhe wird seit 15 Jahren vor Münchner Gerichten gestritten.

  • Am Montag hat das Oberlandesgericht München in einem Prozess um Raubkunst aus Zypern entschieden, dass Kunstgegenstände zurück an die Eigentümer gehen.
  • 1997 waren 214 Kunstwerke im Haus eines türkischen Händlers sichergestellt worden.
  • Die Fresken, Ikonen und andere Gegenstände sollen aus Plünderungen während der türkischen Besetzung Zyperns stammen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Um Raubkunst aus Zypern im Millionenwert wird seit 15 Jahren vor Münchner Gerichten gestritten. Am Montag hat das Oberlandesgericht nun einen Schlussstrich gezogen. Es geht um Kunstwerke, die 1997 in der Münchner Wohnung eines türkischen Händlers sichergestellt worden waren. Die Fresken, Ikonen und andere Gegenstände sollen aus Plünderungen während der türkischen Besetzung Zyperns stammen. Da die Eigentumsrechte der 214 wertvollen Artefakte erst aufwendig geklärt werden mussten, lagerten sie seit der Sicherstellung überwiegend in der speziell dafür eingerichteten Asservatenkammer des Bayerischen Landeskriminalamtes. Die Republik Zypern und griechisch-orthodoxe Kirchen des Inselstaats hatten auf Herausgabe geklagt und einen Großteil der Kunst- und Sakralgegenstände erhalten. Doch letzte Stücke hat der 19. OLG-Senat nun dem Türken zugesprochen.

Der Raubkunst-Krimi hatte zunächst nach einer schnellen Klärung ausgesehen: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I hatte der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichts bereits im Juni 2004 entschieden, dass etliche der Gegenstände im Wege der Rechtshilfe an die Klägerinnen herauszugeben seien. Doch dann verweigerte das Auswärtige Amt seine Zustimmung und verwies Zypern auf den langen Rechtsweg vor den Zivilgerichten.

Streitwert von zehn Millionen Euro

Nach umfangreicher Beweisaufnahme gab dann das Landgericht München I nach sechs Jahren Verhandlung der Klage aus Zypern statt. Doch der türkische Händler legte dagegen Berufung ein. Um welche Werte es dabei ging, zeigt der Streitwert: Zehn Millionen Euro.

Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren hatte dann der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts ein rechtskräftiges Teilurteil zugunsten der Kläger erlassen. Ein Großteil der umstrittenen Sammlung durfte daraufhin an die Eigentümer aus Zypern herausgegeben werden. Ein Rest der Wertgegenstände blieb aber weiterhin umstritten.

Zur weiteren Aufklärung musste der Senat eine ergänzende Beweisaufnahme Ende letzten Jahres durchführen. Seit Montag steht nun fest: Rund 30 Stücke können nicht an die Kläger herausgegeben werden. Bei diesen vorwiegend prähistorischen Objekten waren offenbar Zeit und Umstände der Ausgrabung nicht eindeutig zu klären, die Urteilsbegründung liegt aber noch nicht vor. Es ist trotzdem unwahrscheinlich, dass der beklagte Türke die zurückbleibenden Artefakte behalten kann - da er den Klägern Schadensersatz schuldig ist, könnten die Zyprioten diese Gegenstände pfänden lassen.

Das Gericht gab mit demselben Endurteil aber auch die Rückgabe etlicher weiterer Gegenstände frei, bei denen die Eigentumsverhältnisse ebenfalls zunächst noch unklar gewesen waren, darunter ein Ausschnitt aus einer kirchlichen Wandmalerei mit zwei Frauenköpfen.

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