Der Rechtsstreit im Fall Ottfried Fischer (Der Bulle von Tölz) geht weiter. Zumindest zum Teil. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat die Strafsache rund um eine mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Schauspielers am Mittwoch zurück an das Landgericht München verwiesen.
Es geht dabei um ein Video aus dem Rotlichtmilieu, das Fischer mit Prostituierten zeigen soll, und das sich ein Journalist von Bild besorgt hatte. Fischer fühlte sich erpresst, der Journalist wurde jedoch freigesprochen. Eine "Riesen-Sauerei", aber keine Nötigung sei das gewesen, entschied im Januar 2013 das Gericht.
Zum Teil hat das Oberlandesgericht das Urteil nun auch bestätigt: Der Vorwurf der Nötigung gegen den Journalisten stehe nicht mehr zur Debatte, heißt es in einer Pressemitteilung. In diesem Punkt habe der 5. Strafsenat den Freispruch bestätigt und die Revision als unbegründet verworfen. Gegenstand des zurückverwiesenen Verfahrens werde "lediglich der Tatvorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen bzw. der Beihilfe dazu sein".
Die Revision war von der Staatsanwaltschaft sowie vom Nebenkläger eingelegt worden. Das Verfahren geht nun an eine andere Strafkammer des Landgerichts München I. Wann und vor welcher Kammer diese Verhandlung stattfinden wird, steht noch nicht fest.